Rechtsprechung
| BFH - VIII R 20/10 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.02.2010 - 8 K 815/08
- BFH - VIII R 20/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10
Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der …
Rn. 16 Die mit dem Austritt aus der Pensionskasse I und II zugunsten des Klägers fällig gewordenen Freizügigkeitsleistungen (vgl. hierzu die Feststellungen zum Schweizer Recht im Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 3 K 154/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt: Aktenzeichen [Az.] des Bundesfinanzhofs [BFH]: VIII R 20/10, juris, Rn. 33-41 mit umfangreichen Nachweisen zur Schweizerischen Rechtsprechung und Literatur) in Höhe von 199.968,95 CHF (Austrittsabrechnung der Pensionskasse I per 30.11.2006) und von 18.706,05 CHF (Austrittsabrechnung der Pensionskasse II per 30.11.2006) wurden von den vorgenannten Vorsorgeeinrichtungen als Eintrittsleistung an die Pensionskasse S (s. den persönlichen Vorsorgeausweis, gültig ab 01.12.2006) gezahlt.Rn. 34 Das FA hat die Anordnung des Ruhens des Klageverfahrens beantragt (unter Hinweis auf die Revisionsverfahren zu den Az. VIII R 31/10 und VIII R 20/10), dem die Kläger jedoch ausdrücklich entgegengetreten sind.
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