Rechtsprechung
| BFH, 12.07.1983 - VIII R 29/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
Auszug aus BFH, 12.07.1983 - VIII R 29/83
Ist die rechtliche Möglichkeit zur Dauernutzung nur aufgrund der erteilten Baugenehmigung, nicht aber aufgrund der bauplanungsrechtlichen Verhältnisse eingeschränkt (hier: evtl. vorhandene Nichtigkeit des Bebauungsplans wegen Mitwirkung eines ausgeschlossenen Ratsmitglieds an der Beschlußfassung - vgl. Rechtsprechung: VGH Mannheim, OVG Münster; Literatur), so kommt es für das Vorliegen einer Nutzungsbeschränkung (hier: Wochenendhausgebiet) entscheidend auf das im Zeitpunkt des Erwerbs des Wohnobjekts geltende materielle Ortsbaurecht an (vgl. BFH-Urteil vom 8.3.1983 VIII R 181/81).3.
- BFH, 23.11.2016 - X R 41/14
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs
Das autonome Satzungsrecht öffentlich-rechtlicher Körperschaften gehört zu den irrevisiblen Rechtsnormen, sein Inhalt und seine Würdigung daher revisionsrechtlich zu den Tatsachen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1980 II R 169/78, BFHE 131, 459, BStBl II 1981, 104; vom 12. Juli 1983 VIII R 29/83, Deutsche Steuer-Zeitung 1984, 154).
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