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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3000
BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87 (https://dejure.org/1988,3000)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1988 - VIII R 29/87 (https://dejure.org/1988,3000)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - VIII R 29/87 (https://dejure.org/1988,3000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Revision aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
    In schwierigen Fällen kann es geboten sein, ein weiteres Gutachten einzuholen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. März 1986 III ZR 245/84, Wertpapier-Mitteilungen/ Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1986, 605).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
    Seine Begründung muß erkennen lassen, daß die abweichende Beurteilung nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflußt ist (BGH-Urteil vom 27. Mai 1982 III ZR 201/80, WM 1982, 1179).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
    Unterbleiben weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies einen Aufklärungsmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Gericht aufdrängen mußte, weil z. B. Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen bestand (vgl. BVerwG-Beschluß vom 18. Januar 1982 7 B 254.81, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1982, 410).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82

    Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
    Auch dann wird er noch vorsichtig sein und, solange bei ihm Zweifel bestehen, versuchen müssen, sich weiter sachkundig zu machen (vgl. BGH-Urteil vom 10. Januar 1984 VI ZR 122/82, Neue Juristische Wochenschrift 1984, 1408).
  • BVerwG, 10.12.1984 - 7 B 93.84

    Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug wegen …

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
    Die Ablehnung eines dahingehenden Beweisantrags kann aber dann einen Verfahrensfehler begründen, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig, erscheinen lassen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Dezember 1984 7 B 93.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 98 VwGO Nr. 25).
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79

    Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen

    Auszug aus BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
    Der Richter ist gehalten, selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob er dem Gutachten eines Sachverständigen folgen darf und weshalb er dies tut (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1981 IV R 103/79, BFHE 135, 6, BStBl II 1982, 258, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Die Meinung eines Beteiligten, das vorliegende Gutachten sei keine brauchbare Erkenntnisquelle, reiche nicht aus (…BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773; BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87, BFH/NV 1988, 788).
  • BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06

    Keine Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Wie der BFH im Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87 (BFH/NV 1988, 788) entschieden hat, hat das Gericht Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen; Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Zweifel sind von Amts wegen --soweit möglich-- auszuräumen.

    Die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Gutachtens kann aber einen Verfahrensfehler begründen, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig, erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 788, m.w.N.;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 82 Rz 38).

  • BFH, 15.03.2000 - VI B 119/98

    Verfahrensmängel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

    Hat ein FG ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann sich ein Verfahrensfehler (Verstoß gegen die Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts nach § 76 FGO) daraus ergeben, dass das Gutachten Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Zweifel enthält (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87, BFH/NV 1988, 788;… Beermann, a.a.O., Rz. 136).

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist zur Vermeidung eines Verfahrensverstoßes in der Regel nur dann erforderlich, wenn das vorliegende Gutachten mit schweren Mängeln behaftet ist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen bestehen oder besonders schwierige Fragen Gegenstand des Gutachtens sind (…vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 IV R 177/84, BFH/NV 1986, 685; in BFH/NV 1988, 788;… Beermann, a.a.O., Rz. 136).

  • BFH, 23.02.2010 - X B 139/09

    Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von …

    Rn. 11 Wie der BFH im Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87 (BFH/NV 1988, 788) entschieden hat, hat das Gericht Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen; Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Zweifel sind von Amts wegen --soweit möglich-- auszuräumen.
  • BFH, 08.05.2007 - X B 43/06

    Prozesserklärung; Auslegung

    In einem solchen Fall muss die für die Abweichung gegebene Begründung des FG erkennen lassen, dass die abweichende Beurteilung nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflusst ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87, BFH/NV 1988, 788; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1997 VI ZR 86/96, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1446).
  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

    Die im BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87 (BFH/NV 1988, 788) zu Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger entwickelten Grundsätze lassen sich daher --anders als der Kläger meint-- auf den Streitfall nicht übertragen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2013 - 6 K 1122/11

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Massageleistungen einer freien Mitarbeiterin

    Rn. 83 Wie der BFH bereits im Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87 (BFH/NV 1988, 788) entschieden hat, hat das Gericht Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen; Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Zweifel sind von Amts wegen - soweit möglich - auszuräumen.
  • BFH, 02.05.2001 - IX R 9/98

    Einkommensteuer - Mietvertrag - Werbungskostenabzug - Anforderungen an die …

    Das FG ist aufgrund selbständiger und eigenverantwortlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das vorgelegte Gutachten unter Beachtung der vorgebrachten Einwendungen der Verfahrensbeteiligten keine derartigen Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet oder zumindest aber als nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87, BFH/NV 1988, 788;… vom 27. Februar 1996 IV B 18/95, BFH/NV 1996, 622).
  • BFH, 22.05.2002 - VIII B 37/02

    Verfahrensfehler; Beweiswürdigung

    Dabei ist im anhängigen Verfahren nicht darauf einzugehen, unter welchen Voraussetzungen die von der (hier: schriftlichen) Aussage eines sachverständigen Zeugen (§ 82 FGO i.V.m. §§ 414, 377 Abs. 3 der Zivilprozessordnung) abweichende Tatsachenwürdigung des Finanzgerichts (FG) geeignet ist, einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu begründen (zum Sachverständigengutachten vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87, BFH/NV 1988, 788;… vom 27. Februar 1996 IV B 18/95, BFH/NV 1996, 622;… Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 152, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.1999 - II 890/95

    Steuerliche Auswirkungen einer unternehmensberaterischen Tätigkeit durch einen …

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  • BFH, 27.02.1996 - IV B 18/95

    Anforderungen an den Anschluss der Entscheidung des Gerichts an ein …

  • FG Düsseldorf, 02.06.2004 - 1 K 2024/00

    Feststellung der Ausübung eines der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlichen …

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