Rechtsprechung
| BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/12 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO § 163 Satz 1
Antragsfrist; Billigkeit - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AO § 163 S 1
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 01.08.2012 - 4 K 342/11
- BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/12
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.07.2016 - X R 11/14
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden …
Rn. 27 aa) Es ist eine dem Grunde nach zulässige Ausübung des Ermessens, einen verhältnismäßig spät gestellten Erlassantrag im Hinblick auf den Zeitablauf zwischen Zahlung und Antragstellung abzulehnen und sich dabei an den zu Rechtsverlusten führenden gesetzlichen Fristen zu orientieren (BFH-Entscheidungen in BFHE 131, 446, BStBl II 1981, 82;… in BFH/NV 1987, 620;… vom 15. März 1994 VII B 196/93, BFH/NV 1995, 4; ebenso Urteil des Niedersächsischen FG vom 1. August 2012 4 K 342/11, EFG 2012, 2086, Revisionsverfahren VIII R 40/12 durch Hauptsacheerledigung beendet). - FG Niedersachsen, 01.08.2012 - 4 K 342/11
Möglichkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen auch nach …
Revision eingelegt, BFH-Az. VIII R 40/12.
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