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| BFH, 09.02.1982 - VIII R 48/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.07.1981 - I R 183/79
Trauerredner - Veranlagung
Auszug aus BFH, 09.02.1982 - VIII R 48/80
Dabei muß das Künstlerische sowohl dem Inhalt als auch der Form nach verwirklicht sein (vgl. BFH-Urteil vom 29.7.1981 I R 183/79).2.
- BFH, 03.12.2015 - V R 61/14
Hochzeits- und Trauerredner kann ausübender Künstler sein
Gegen eine künstlerische Tätigkeit würde daher bei einer Redetätigkeit sprechen, wenn sie sich im Wesentlichen auf eine schablonenartige Wiederholung anhand eines Redegerüstes beschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1982 VIII R 48/80, juris; vom 29. Juli 1981 I R 183/79, BFHE 134, 135, BStBl II 1982, 22, jeweils zur freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes). - FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 2/03
Freiberufliche Tätigkeit einer Trauerrednerin
Daran fehlt es, wenn der Redner in der überwiegenden Zahl der Fälle mit der Verwendung weniger Grundmuster auskommt und nur für besonders gelagerte Ausnahmefälle einen individuellen Text entwirft (BFH-Urteile vom 9. Februar 1982, VIII R 48/80, nicht veröffentlicht, BFH-Urteil vom 29. Juli 1981, I R 183/79, BStBl. II 1982, 22-24).
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