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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,286
BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77 (https://dejure.org/1979,286)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1979 - VIII R 49/77 (https://dejure.org/1979,286)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - VIII R 49/77 (https://dejure.org/1979,286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4, 15

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsvertreter - Beendigung eines Vertragsverhältnisses - Rückstellung - Vergleich - Nachträglicher Gewinn aus ehemaliger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4, § 15

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Auflösung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach Beendigung der gewerblichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachträgliche Einkünfte eines VV aus Auflösung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 334
  • VersR 1980, 637
  • DB 1980, 763
  • BStBl II 1980, 186
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.02.1978 - I R 137/74

    Keine Rückstellung für künftige Betriebsausgaben nach Betriebsveräußerung oder …

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77
    Der erkennende Senat hat die Frage bejaht (BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936), der I. Senat des BFH hat sie verneint (Urteil vom 22. Februar 1978 I R 137/74, BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430).

    Ist dagegen der Gewinn nach dem BFH-Urteil in BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430 "in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG" zu ermitteln, ist es - ähnlich wie beim Übergang vom Bestandsvergleich zur Einnahmeüberschußrechnung (vgl. Einkommensteuer-Richtlinien Abschn. 19) - zur vollständigen Erfassung des gesamten, während des Bestehens des Gewerbebetriebes erzielten Gewinns (Totalgewinn) erforderlich, den Wegfall bisher in der Bilanz ausgewiesener Verbindlichkeiten oder Rückstellungen als Entstehung oder Erhöhung eines nachträglichen Gewinns und den Wegfall bisher in der Bilanz ausgewiesener Forderungen als Minderung eines nachträglichen Gewinns oder Entstehung eines nachträglichen Verlustes zu behandeln.

  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66

    Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen - …

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77
    Geschieht dies nicht, so ist in der Regel auch nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit das bisherige Betriebsvermögen so lange als Betriebsvermögen anzusehen, wie das rechtlich möglich ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; und vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936).

    Der erkennende Senat hat die Frage bejaht (BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936), der I. Senat des BFH hat sie verneint (Urteil vom 22. Februar 1978 I R 137/74, BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430).

  • BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U

    Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen …

    Auszug aus BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77
    Geschieht dies nicht, so ist in der Regel auch nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit das bisherige Betriebsvermögen so lange als Betriebsvermögen anzusehen, wie das rechtlich möglich ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; und vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    (1) Daß Gewinn im Begriff Gewinnabsicht als Kennzeichen eines gewerblichen Unternehmens als Totalgewinn (zum Begriff BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 49/77, BFHE 129, 334, BStBl II 1980, 186) aufzufassen ist, ergibt sich aus der Funktion des Merkmals.
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der …

    g) Der erkennende Senat weicht nicht von den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 1979 VIII R 49/77 (BFHE 129, 334, BStBl II 1980, 186) und vom 28. Februar 1990 I R 205/85 (BFHE 159, 523, BStBl II 1990, 537) ab.

    Im Urteilsfall VIII R 49/77 wurde der im Vergleichswege herbeigeführte Wegfall einer Regreßverpflichtung, für die bei "Einstellung" der Tätigkeit "spätestens im Jahr 1965" eine Rückstellung gebildet war, als nachträglicher Gewinn im Vergleichsjahr 1971 beurteilt.

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …

    Geschieht dies nicht, so ist in der Regel nach der Verpachtung das bisherige Betriebsvermögen so lange weiter als Betriebsvermögen anzusehen, wie dies rechtlich möglich ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 49/77, BFHE 129, 334, BStBl II 1980, 186, m. w. N.).
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