Rechtsprechung
| BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (8)
- BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung …
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision (zur Umdeutung von Prozeßerklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vgl. Beschluß des BFH vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383, m. w. N.) kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i. S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, …und vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320).Eine Aussetzung des Verfahrens kommt indes nicht in Betracht, wenn die Klage bzw. das gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Rechtsmittel unzulässig ist und damit eine Entscheidung in der Sache nicht mehr ergehen kann (BFH/NV 1994, 382, 383; ferner BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 302, 304 für den Fall eines im Rahmen einer unzulässigen Klage gestellten Antrags nach § 68 FGO a. F. neben einen gegen den Änderungsbescheid eingelegten Einspruch).
- BFH, 20.04.1988 - I R 41/82
Negative Zwischeneinkünfte einer Untergesellschaft i. S. von § 14 Abs. 1 AStG …
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Zwar ist grundsätzlich, wenn ein den ursprünglichen Steuerbescheid ändernder oder ersetzender Bescheid (vgl. zur Änderung eines nichtigen Bescheides BFH- Urteil vom 20. April 1988 I R 41/82, BFHE 153, 530, BStBl II 1988, 868, 871) eigenständig mit dem Einspruch angegriffen wird, das Verfahren gegen den ursprünglichen Bescheid auszusetzen oder -- bei übereinstimmendem Antrag der Beteiligten -- zum Ruhen zu bringen (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Februar 1994 III B 127/93, BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658, 659, m. w. N.). - BFH, 11.02.1994 - III B 127/93
Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid …
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Zwar ist grundsätzlich, wenn ein den ursprünglichen Steuerbescheid ändernder oder ersetzender Bescheid (vgl. zur Änderung eines nichtigen Bescheides BFH- Urteil vom 20. April 1988 I R 41/82, BFHE 153, 530, BStBl II 1988, 868, 871) eigenständig mit dem Einspruch angegriffen wird, das Verfahren gegen den ursprünglichen Bescheid auszusetzen oder -- bei übereinstimmendem Antrag der Beteiligten -- zum Ruhen zu bringen (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Februar 1994 III B 127/93, BFHE 173, 14, BStBl II 1994, 658, 659, m. w. N.).
- BFH, 11.12.1986 - IV R 184/84
Unvorhersehbare zeitweilige Verhinderung ist kein Grund für Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Eine Aussetzung des Verfahrens kommt indes nicht in Betracht, wenn die Klage bzw. das gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Rechtsmittel unzulässig ist und damit eine Entscheidung in der Sache nicht mehr ergehen kann (…BFH/NV 1994, 382, 383; ferner BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 302, 304 für den Fall eines im Rahmen einer unzulässigen Klage gestellten Antrags nach § 68 FGO a. F. neben einen gegen den Änderungsbescheid eingelegten Einspruch). - BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66
Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine …
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision (…zur Umdeutung von Prozeßerklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vgl. Beschluß des BFH vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383, m. w. N.) kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i. S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, …und vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320). - BFH, 03.12.1986 - II R 59/86
Beiladung - Notwendig - Verfahren - Wirksamkeit - Hinzuziehung - Mündliche …
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Eine Aussetzung des Verfahrens kommt indes nicht in Betracht, wenn die Klage bzw. das gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Rechtsmittel unzulässig ist und damit eine Entscheidung in der Sache nicht mehr ergehen kann (…BFH/NV 1994, 382, 383; ferner BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 302, 304 für den Fall eines im Rahmen einer unzulässigen Klage gestellten Antrags nach § 68 FGO a. F. neben einen gegen den Änderungsbescheid eingelegten Einspruch). - BFH, 23.10.1986 - IX R 186/85
Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung durch das Finanzgericht
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Enthält die Entscheidung des FG -- wie im Streitfall -- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Oktober 1986 IX R 186/85, BFH/NV 1988, 108, ständige Rechtsprechung). - BFH, 25.02.1987 - II R 10/87
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 21.03.1995 - VIII R 7/95
Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision (…zur Umdeutung von Prozeßerklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vgl. Beschluß des BFH vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383, m. w. N.) kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i. S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320).
- BFH, 21.02.2001 - X R 5/01
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit - …
Fehlt --wie im Streitfall-- ein Ausspruch über die Zulassung, ist sie abgelehnt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995, m.w.N.).Eine Umdeutung in einen Antrag auf mündliche Verhandlung kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Rechtsmittel von einem Vertreter der steuerberatenden Berufe --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 995, …und vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796, jeweils m.w.N.).
- BFH, 29.09.1999 - III R 50/98
Revision; Umdeutung in NZB
Enthält die Entscheidung des FG keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995, m.w.N.).Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 995, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 10.10.2002 - I B 147/01
Zulassung der Revision - willkürliche FG-Entscheidung
Die negative Entscheidung über die Zulassung der Revision ist eine prozessuale Nebenentscheidung, die keines ausdrücklichen Ausspruchs bedarf (BFH-Urteil vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995) und deren Wirksamkeit vom Mangel ihrer Begründung nicht berührt wird (BFH-Urteil vom 22. Juni 1979 VI R 85/76, BFHE 128, 236, BStBl II 1979, 660;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 109).
- BFH, 07.05.2008 - VIII R 9/08
Statthaftigkeit nur ausdrücklich zugelassener Revision - keine Umdeutung …
Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; vom 6. November 2003 VIII R 19/03, n.v., m.w.N.;… in BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.), und weil der Kläger und Revisionskläger (Kläger) auch nach dem rechtlichen Hinweis der Geschäftsstelle des erkennenden Senats im Schreiben vom 3. April 2008 keinerlei weitere Erklärung mehr abgegeben hat. - BFH, 04.03.2009 - X B 38/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einwände gegen die Richtigkeit …
Enthält die Entscheidung des FG keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995, m.w.N.). - BFH, 26.09.2007 - X R 23/07
Umdeutung nicht zugelassener Revision in eine NZB?
Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995;… vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796;… in BFH/NV 2004, 1539). - BFH, 25.06.2004 - III R 16/04
Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB
Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Steuerberater --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995;… vom 25. März 1997 I B 112/96, BFH/NV 1997, 796, und vom 22. Januar 2003 III R 20/02, jeweils m.w.N.). - BFH, 27.03.1998 - X R 105/96
Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer …
Enthält das FG-Urteil -- wie im Streitfall -- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1994 VIII R 50/93, BFH/NV 1994, 646;… vom 22. September 1994 VIII R 45/94, BFH/NV 1995, 426; vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995). - BFH, 21.07.2008 - III R 19/08
Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
a) Die nach Ablauf der Einlegungsfrist vom Kläger hilfsweise beantragte Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt im Streitfall nach bisheriger Rechtsprechung des BFH schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Rechtsanwalt --bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird-- das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (BFH-Beschlüsse vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995; in BFH/NV 2007, 2333, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 VIII R 9/08, juris, betr. - BFH, 28.01.2009 - VI R 41/08
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde - Keine …
Eine Umdeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn --wie vorliegend-- ein Steuerberater, bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird, das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2333;… in BFH/NV 2004, 1539; vom 21. März 1995 VIII R 7/95, BFH/NV 1995, 995). - BFH, 15.02.2007 - I B 90/06
NZB: Begründung einer Betriebsstätte in anderer Betriebsstätte
- BFH, 12.09.2000 - III R 56/99
Besetzung des Gerichts: Darlegungslast bei Verfahrensrüge - offensichtliches …
- BFH, 14.12.2001 - IV B 13/00
Systemanalytiker; ingenieurähnlicher Beruf
- BFH, 27.04.2006 - V R 6/06
Rechtsmittel - Auslegung
- BFH, 28.02.2001 - X R 13/01
Empfangsbekenntnis - Übertragungsfehler - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- BFH, 23.05.2002 - II R 30/01
Falsche Rechtsmittelbelehrung
- BFH, 07.12.1999 - IV R 35/99
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Begründungsmangel
- BFH, 07.12.1999 - IV B 52/99
Steuerabzugsbetrag im Beitrittsgebiet; Gesamtergebnis des Verfahrens als …
- BFH, 22.09.1999 - II R 19/99
Umdeutung einer Revision in eine NZB?
- BFH, 04.06.1998 - V B 131/97
- FG München, 20.03.2007 - 13 K 2970/05
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die …
- BFH, 16.07.1997 - II R 16/97
Herabsetzung einer festgesetzten Schenkungsteuer
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