Rechtsprechung
| BFH, 03.08.2001 - VIII R 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 56 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Verschulden des Prozessvertreters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.02.1999 - X R 102/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen
Auszug aus BFH, 03.08.2001 - VIII R 9/00
Innerhalb dieser Frist sind alle entscheidungserheblichen Tatsachen substantiiert und in sich schlüssig darzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, m.w.N.).Der von den Klägern mit Schriftsatz vom 10. August 2000 dargelegte Sachverhalt dient nicht nur der Vervollständigung und Ergänzung des ursprünglichen Vortrags (vgl. u.a. den im BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1221 mitgeteilten Sachverhalt).
- BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Auszug aus BFH, 03.08.2001 - VIII R 9/00
Sie können nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO auch nicht mehr nachgeholt werden (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, unter 6. der Gründe;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 50, m.w.N.). - BFH, 16.10.1996 - II R 3/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BFH, 03.08.2001 - VIII R 9/00
Beruft sich ein Antragsteller --wie im Streitfall-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1996 II R 3/96, BFH/NV 1997, 358, m.w.N.).
- BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung
Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter auf ein sog. Büroversehen, so muss er innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, insbesondere muss er vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden und wann bzw. wie er seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie er die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 3. August 2001 VIII R 9/99, BFH/NV 2002, 43). - BFH, 05.03.2007 - VII B 189/06
MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV
Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter auf ein solches Büroversehen, so muss er innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Nr. 1 FGO darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, insbesondere muss er vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden und wann bzw. wie er die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (…BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489, und vom 3. August 2001 VIII R 9/00, BFH/NV 2002, 43). - BFH, 14.05.2007 - VIII B 47/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen
a) Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter --wie im Streitfall die Klägerin-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2001 VIII R 9/00, BFH/NV 2002, 43;… vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489, m.w.N.;… vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589).
- FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 11 K 486/05
Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter auf ein sog. Büroversehen, muss er grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, insbesondere muss er vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden und wann bzw. wie er seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie er die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 3. August 2001 VIII R 9/99, BFH/NV 2002, 43). - BFH, 04.09.2007 - VIII B 77/07
Anforderungen und Darlegung für den Ausschluss eines Organisationsverschuldens
a) Beruft sich ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter --wie im Streitfall die Kläger-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2001 VIII R 9/00, BFH/NV 2002, 43;… vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489, m.w.N.;… vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589). - FG München, 21.04.2009 - 13 K 296/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die …
Insbesondere muss er vortragen, durch welche Maßnahmen der Prozessbevollmächtigte gewährleistet hat, dass in dessen Büro die Fristen eingehalten werden und wann bzw. wie dieser seine Bürokräfte entsprechend belehrt und wie dieser die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht hat (ständige Rechtsprechung;… vgl. nur BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 1597;… vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489; vom 3. August 2001 VIII R 9/99, BFH/NV 2002, 43).
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