Rechtsprechung
| BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a; ; FGO a.F. § 120 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 20 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Begr. einer Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.09.2003 - II 411/02
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 31.10.2002 - VII R 4/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG
Auszug aus BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03
Damit gelten die bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze fort (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328) mit der Folge, dass es zwar keiner eingehenden und umfassenden Erörterung der streitigen Rechtsfrage bedarf; jedoch muss die Begründungsschrift --entsprechend ihrem Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger dazu zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck seines Revisionsangriffs klarzustellen-- eindeutig erkennen lassen, dass der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sein bisheriges Vorbringen anhand der Gründe des Urteils des Finanzgerichts (FG) überprüft hat (…Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 59).Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinander setzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 328, und vom 24. Juni 2003 IX R 28/01, juris).
- BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?
Auszug aus BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03
Der klägerische Schriftsatz vom 7. Januar 2004 enthält neben einem Zitat aus dem BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00 (BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405) und der Rechtsbehauptung, der Kläger sei durch die Halbierung des Sparerfreibetrags in seinen Rechten verletzt, lediglich eine skizzenhafte Darlegung des Sachverhalts sowie des Problems der Rückwirkung (Eingriff in zivilrechtlich bindende Anlagedisposition des Klägers). - BFH, 24.06.2003 - IX R 28/01
Wohnungen im Beitrittsgebiet: keine Anwendung der sog. großen Übergangsregelung …
Auszug aus BFH, 15.06.2004 - VIII R 91/03
Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinander setzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 328, und vom 24. Juni 2003 IX R 28/01, juris).
- BFH, 10.06.2009 - I R 10/09
Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos - Inhaltliche …
Dies wiederum erfordert, dass er sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinandersetzt und darlegt, weshalb er diese für unrichtig hält (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328; vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03, [...]). - BFH, 16.09.2008 - III B 124/07
Keine Fortwirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach Trennung der …
Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde trägt der Kläger vor, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03 (nicht veröffentlicht --n.v.--) ab.Das FG-Urteil weicht nicht vom BFH-Beschluss vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03 (n.v.) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO).
- BFH, 23.12.2005 - VI R 79/04
Wiedereinsetzung - Programmabsturz des PC, Löschung des Kalendariums
Entgegen der Auffassung der Klägerin erfüllt im Übrigen der bloße Hinweis auf eine (vorgebliche) Ähnlichkeit des Streitfalls mit dem Sachverhalt, der dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1257 über die Aussetzung der Vollziehung in einem gänzlich anderen Verfahren zugrunde gelegen hat, nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Angabe der Revisionsgründe einschließlich der Revisionsanträge i.S. des § 120 Abs. 3 FGO (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2004 VIII R 91/03, juris Nr. STRE200451086;… vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521;… vom 15. Mai 2002 X R 71/01, BFH/NV 2002, 1320).
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