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Rechtsprechung
   BFH, 08.12.1982 - VIII R 93/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,21071
BFH, 08.12.1982 - VIII R 93/79 (https://dejure.org/1982,21071)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1982 - VIII R 93/79 (https://dejure.org/1982,21071)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - VIII R 93/79 (https://dejure.org/1982,21071)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 08.12.1982 - VIII R 93/79
    NV: Hat der bürgerlich-rechtliche Eigentümer sein Einfamilienhaus weder selbst bewohnt noch vermietet, sondern würde es von der Person bewohnt, die das Einfamilienhaus unter dem Vorbehalt des lebenslänglichen dinglichen Wohnrechts veräußert hatte, ist der Nutzungswert des Einfamilienhauses nicht gemäß § 21 Abs. 2 erste Alternative EStG dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 7.12.1982 VIII R 166/80).3.
  • BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78

    Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung

    Auszug aus BFH, 08.12.1982 - VIII R 93/79
    NV: Zur Revisionsbegründung reicht die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) aus, wenn der Kläger bereits im Zusammenhang mit der Begründung der NZB sich eingehend mit dem sachlichen Inhalt der Entscheidung des FG auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25.7.1978 VIII R 23/78).2.
  • BFH, 14.06.1988 - VIII R 252/82

    Schuldzinsen bei Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf die Nacherbschaft keine …

    Der erkennende Senat hat es deshalb abgelehnt, Aufwendungen eines Grundstückseigentümers als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn an dem Grundstück ein lebenslängliches Nutzungsrecht zugunsten eines Dritten bestellt war (vgl. Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660; vom 8. Dezember 1982 VIII R 93/79, nicht veröffentlicht; vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, 384, BStBl II 1986, 327; vgl. dazu auch Döllerer in Steuerberater-Jahrbuch 1984/85, 55 ff., 67).
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