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| BFH, 14.11.1988 - VIII S 12/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 14.11.1988 - VIII S 12/88
NV: Zwar rechtfertigt die Zugehörigkeit eines Beteiligten zu dem Gericht, vor dem die Sache verhandelt wird, im Regelfall nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH-Beschluß vom 4. Juli 1957 IV ARZ 5/57, NJW 1957, 1400). - OLG Nürnberg, 08.12.1966 - 5 W 77/66
Auszug aus BFH, 14.11.1988 - VIII S 12/88
Denn zwischen den Richtern desselben Senats bestehen in der Regel engere Beziehungen, die durch die gemeinsame Berufsarbeit begründet werden (Beschluß des OLG Nürnberg vom 8. Dezember 1966 5 W 77/66, MDR 1967, 407).
- BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16
Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der …
Rn. 11 Zwar kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn der abgelehnte Richter und ein Verfahrensbeteiligter nicht nur - was in Bundesrichter betreffenden Verfahren aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 61 Abs. 2 Satz 2 DRiG vor dem Dienstgericht des Bundes regelmäßig der Fall ist - demselben Gericht angehören, sondern zugleich Mitglieder eines Spruchkörpers sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, LM Nr. 2 zu § 42 ZPO; BFH, Beschluss vom 14. November 1988 - VIII S 12/88, juris;… MünchKommZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 42 Rn. 17).
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