Rechtsprechung
| BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Dies gilt allerdings nicht, wenn das FG seine ablehnende Entscheidung ersichtlich ermessensfehlerfrei begründet hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499; vom 19. Dezember 2007 VIII B 206/06, nicht veröffentlicht --n.v.--). - BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Dementsprechend besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst bei Beauftragung eines neuen Prozessbevollmächtigten ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass angesichts der besonderen Schwierigkeiten des Streitfalls in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegen dem Regelfall eine Vorbereitung in der verbleibenden Zeit nicht möglich erscheint (BFH-Beschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249). - BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Ebenso entspricht die Rechtsauffassung des FG der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass sich ein Beteiligter nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs hinsichtlich solcher Tatsachen oder Rechtsfragen berufen kann, die bereits in das Verfahren eingeführt und den Beteiligten bekannt sind (BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284); eine insoweit ungenügende Vorbereitung eines Beteiligten ist kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2007 VII B 320/06, n.v.).
- BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Für das PKH-Begehren fehlt es nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung, selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598;… vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801). - BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
PKH
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Für das PKH-Begehren fehlt es nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung, selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (…vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801). - BFH, 13.11.2007 - VII B 100/07
Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung - Erkrankung eines …
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Denn die Dauerhaftigkeit einer Erkrankung muss nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der prozessualen Mitwirkungspflichten Veranlassung geben, einer dadurch verringerten Leistungsfähigkeit durch frühzeitige Befassung mit verfahrensfördernden Maßnahmen oder ggf. durch Beauftragung von Prozessbevollmächtigten zu begegnen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2007 VII S 3/07 (PKH), BFH/NV 2008, 224; vom 13. November 2007 VII B 100/07, BFH/NV 2008, 392). - BFH, 19.12.2007 - VIII B 206/06
Vertagungsantrag per Fax während der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Dies gilt allerdings nicht, wenn das FG seine ablehnende Entscheidung ersichtlich ermessensfehlerfrei begründet hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499; vom 19. Dezember 2007 VIII B 206/06, nicht veröffentlicht --n.v.--). - BFH, 29.03.2007 - VII B 320/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Ebenso entspricht die Rechtsauffassung des FG der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass sich ein Beteiligter nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs hinsichtlich solcher Tatsachen oder Rechtsfragen berufen kann, die bereits in das Verfahren eingeführt und den Beteiligten bekannt sind (…BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284); eine insoweit ungenügende Vorbereitung eines Beteiligten ist kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2007 VII B 320/06, n.v.). - BFH, 28.08.2007 - VII S 3/07
Antrag auf Terminverlegung wenige Tage vor dem Termin
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Denn die Dauerhaftigkeit einer Erkrankung muss nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der prozessualen Mitwirkungspflichten Veranlassung geben, einer dadurch verringerten Leistungsfähigkeit durch frühzeitige Befassung mit verfahrensfördernden Maßnahmen oder ggf. durch Beauftragung von Prozessbevollmächtigten zu begegnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2007 VII S 3/07 (PKH), BFH/NV 2008, 224;… vom 13. November 2007 VII B 100/07, BFH/NV 2008, 392). - BFH, 06.02.1992 - V R 38/85
Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und …
Auszug aus BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
a) Die Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann zwar im Einzelfall eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen und damit ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sein (BFH-Urteil vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102).
- BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den …
Selbst bei Beauftragung eines neuen Prozessbevollmächtigten besteht ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass angesichts der besonderen Schwierigkeiten des Streitfalls in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegen dem Regelfall eine Vorbereitung in der verbleibenden Zeit nicht möglich erscheint und der Wechsel nicht verschuldet oder aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2008 VIII S 22/08 (PKH);… vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".