Rechtsprechung
| BFH, 01.02.2008 - VIII S 24/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge ist auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs beschränkt; Rüge der Gehörsverletzung durch Vorinstanz unstatthaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.11.2007 - VIII B 214/06
Anforderungen an die Darlegung gerügter Verfahrensmängel - Rüge unterlassener …
Auszug aus BFH, 01.02.2008 - VIII S 24/07
Der Senat hat eine Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 21. September 2006 11 K 177/02 durch Beschluss vom 13. November 2007 VIII B 214/06 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 19.11.2008 - VIII S 29/08
Anhörungsrüge in Verfahren mit europarechtlichem Bezug
Entgegen seiner Auffassung ist der Anwendungsbereich der Rüge nach dem klaren Wortlaut des § 133a FGO auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs beschränkt (s. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614; vom 1. Februar 2008 VIII S 24/07, [...];… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 3, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 133a FGO Rz 3).
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