Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 570 Abs. 3 § 575 Abs. 5
Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Urteils bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung mangels Darlegung von Nachteilen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05
- BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05
Papierfundstellen
- AnwBl 2005, 81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für …
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05
Der Beklagte hat nicht dargetan, daß ihm durch die Vollstreckung des Urteils größere Nachteile drohen als der Klägerin durch eine Aufschiebung dieser Maßnahme (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 -IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Senat, Beschluß vom 6. August 2003 -VIII ZR 77/03, WuM 2003, 509). - BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05
Der Beklagte hat nicht dargetan, daß ihm durch die Vollstreckung des Urteils größere Nachteile drohen als der Klägerin durch eine Aufschiebung dieser Maßnahme (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 -IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Senat, Beschluß vom 6. August 2003 -VIII ZR 77/03, WuM 2003, 509). - BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung …
Auszug aus BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05
Der Beklagte hat nicht dargetan, daß ihm durch die Vollstreckung des Urteils größere Nachteile drohen als der Klägerin durch eine Aufschiebung dieser Maßnahme (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 -IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Senat, Beschluß vom 6. August 2003 -VIII ZR 77/03, WuM 2003, 509).
- BGH, 23.05.2006 - V ZB 161/05
Aussetzung der Vollziehung einer mit der Rechtsbeschwerde angefochtenen …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung, welche durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung (vgl. BGH, Beschl. v. 21. März 2003, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445; Beschl. v. 10. Februar 2005, VIII ZB 10/05, WuM 2005, 263; Beschl. v. 8. März 2005, VIII ZA 5/05, WuM 2005, 262).
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Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines Urteils
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05
- BGH, 10.02.2005 - VIII ZB 10/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05
Der Beklagte hat nicht dargetan, daß ihm durch die Vollstreckung des Urteils größere Nachteile drohen als der Klägerin durch eine Aufschiebung dieser Maßnahme (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Senat, Beschluß vom 6. August 2003 - VIII ZR 77/03, WuM 2003, 509). - BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05
Der Beklagte hat nicht dargetan, daß ihm durch die Vollstreckung des Urteils größere Nachteile drohen als der Klägerin durch eine Aufschiebung dieser Maßnahme (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Senat, Beschluß vom 6. August 2003 - VIII ZR 77/03, WuM 2003, 509). - BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - VIII ZB 10/05
Der Beklagte hat nicht dargetan, daß ihm durch die Vollstreckung des Urteils größere Nachteile drohen als der Klägerin durch eine Aufschiebung dieser Maßnahme (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Senat, Beschluß vom 6. August 2003 - VIII ZR 77/03, WuM 2003, 509).
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