Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1989 - VIII ZB 10/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Versäumnisurteil - Gewährung von rechtlichem Gehör für eine Gesellschaft französischen Rechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 14.06.1989 - VIII ZB 10/89
Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht im Verwerfungsbeschluß zugleich die Wiedereinsetzung abgelehnt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, VersR 1982, 95 = NJW 1982, 887; Beschluß vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673). - BGH, 07.04.1982 - VIII ZB 11/82
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 14.06.1989 - VIII ZB 10/89
Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht im Verwerfungsbeschluß zugleich die Wiedereinsetzung abgelehnt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, VersR 1982, 95 = NJW 1982, 887; Beschluß vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673).
- BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).
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