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| BGH, 07.04.1982 - VIII ZB 11/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Stützen einer sofortigen Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss auf Wiedereinsetzungsgründe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 673
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 07.04.1982 - VIII ZB 11/82
Denn die sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß, die hier allein in Betracht kommt, weil das Berufungsgericht über den Antrag auf Wiedereinsetzung noch nicht entschieden hat, kann auf Wiedereinsetzungsgründe nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81, VersR 1982, 95 m.w.N.).
- BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13
Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen …
Das zuständige Gericht muss Gelegenheit haben, über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500, 501; BGH, Urteil vom 3. Juni 1987 - VIII ZR 154/86, BGHZ 101, 134, 141; Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887 und vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673; anderer Ansicht BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1952 - III ZR 369/51, BGHZ 7, 280, 283 f. zum Rechtszustand vor Einführung des § 238 Abs. 3 ZPO). - BGH, 21.03.1991 - IX ZB 6/91
Hinweispflicht des Berufungsgerichts vor Verwerfung der Berufung
Im übrigen kann die sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß ohnehin nicht auf Wiedersetzungsgründe gestützt werden, weil zur Wiedereinsetzung noch keine beschwerdefähige Entscheidung vorliegt (BGH, Beschl. v. 21.4.1977 - II ZB 3/77, VersR 1977, 817; Beschl. v. 7.10.1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887; Beschl. v. 7.4.1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673). - BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Berücksichtigung rechtzeitig und …
Auf Wiedereinsetzungsgründe, die der Kläger mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Oberlandesgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, kann die Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss nicht mit Erfolg gestützt werden, weil das Berufungsgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, BGHReport 2001, 263 (nur Leitsatz) unter II 2 b m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673). - BGH, 14.06.1989 - VIII ZB 10/89
Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Versäumnisurteil - Gewährung von …
Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht im Verwerfungsbeschluß zugleich die Wiedereinsetzung abgelehnt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, VersR 1982, 95 = NJW 1982, 887; Beschluß vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673).
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