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| BGH, 24.06.1964 - VIII ZB 15/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1964, 1079
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1964 - VIII ZB 15/64
Die Entscheidung über die Kosten der sofortigen Beschwerde ist dem Berufungsgericht übertragen worden (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 - VersR 1960, 181). - BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 133/57
Auszug aus BGH, 24.06.1964 - VIII ZB 15/64
Dem Berufungsgericht ist allerdings darin beizupflichten, daß grundsätzlich der Prozeßbevollmächtigte, der einen Rechtsanwalt beauftragt, ein Rechtsmittel einzulegen, den Eingang der Bestätigung des Auftrages zu überwachen und bei Ausbleiben der Bestätigung nachzuforschen hat, ob das Rechtsmittel rechtzeitig eingelegt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 1955 - III ZB 18/54 - LM ZPO § 233 Nr. 54 - und vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 - NJW 1958, 2015). - BGH, 14.02.1955 - III ZB 18/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1964 - VIII ZB 15/64
Dem Berufungsgericht ist allerdings darin beizupflichten, daß grundsätzlich der Prozeßbevollmächtigte, der einen Rechtsanwalt beauftragt, ein Rechtsmittel einzulegen, den Eingang der Bestätigung des Auftrages zu überwachen und bei Ausbleiben der Bestätigung nachzuforschen hat, ob das Rechtsmittel rechtzeitig eingelegt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 1955 - III ZB 18/54 - LM ZPO § 233 Nr. 54 - und vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 - NJW 1958, 2015).
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Indes hat der Voranwalt erst dann Anlaß zu Nachforschungen, wenn die Umstände seinen Verdacht erregen müssen, daß "etwas nicht in Ordnung ist" (RG JW 1932, 2869 Nr. 13; BGH NJW 1955, 671 Nr. 8; MDR 1963, 407; Beschluß des erkennenden Senats vom 24. Juni 1964 - VIII ZB 15/64). - BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf …
a) Ber beschließende Senat war in seinem Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 = NJW 1967, 1567 und bereits vorher in seinem Beschluß vom 25. Juni 1964 - VIII ZB 15/64 = VersR 1964, 1079 der Ansicht, der Voranwalt, der einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, sei gerade dann, wenn der Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt worden war, erst zu Nachforschungen verpflichtet, wenn die Umstände den Verdacht erregen müßten, daß "etwas nicht in Ordnung ist". - BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 179/70
Instanzanwalt - Rechtsmittel - Bestätigung - Kontrolle - Nachforschungspflicht - …
Vie der beschließende Senat in Übereinstimmung mit anderen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs ausgesprochen hat, ist der Instanzanwalt, der den beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, grundsätzlich verpflichtet, den Eingang der Auftragsbestätigung zu überwachen und bei Ausbleiben der Bestätigung rechtzeitig nachzuforschen, ob das Rechtsmittel eingelegt wurde (Beschluß vom 24. Juni 1964 - VIII ZB 15/64 - VersR 1964, 1079; vgl. auch Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 - NJW 1967, 1567, insoweit in BGHZ 47, 320 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] nicht abgedruckt; ebenso Schneider in LM ZPO § 232 (Ca) Nr. 29, der mit Recht hervorhebt, daß der Voranwalt für die Fristenkontrolle verantwortlich ist, bis der Rechtsmittelanwalt den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels übernommen hat).
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