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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1754
BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92 (https://dejure.org/1992,1754)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - VIII ZB 29/92 (https://dejure.org/1992,1754)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - VIII ZB 29/92 (https://dejure.org/1992,1754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Neue Bundesländer - Angestellter - Postulationsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit des angestellten Rechtsanwalts vor den Bezirksgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 67
  • MDR 1993, 177
  • NJ 1993, 82
  • VersR 1993, 499
  • WM 1993, 175
  • DB 1993, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
    Denn im konkreten Fall wird nicht einmal behauptet, daß dem von der Rechtsprechung herausgestellten Mindesterfordernis, nämlich der Anbringung eines Praxisschildes (vgl. BGHZ 36, 8 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60]; BVerfG, Anwaltsblatt 1986, 202, 203) genügt ist, das für das rechtssuchende Publikum auf die Anwaltstätigkeit des Rechtsanwalts L. hinweist.
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
    Die Errichtung einer Kanzlei an einem bestimmten Ort erfordert allgemein eine ausreichende organisatorische Vorsorge, welche es für das Publikum erkennbar macht, daß an dieser Stelle anwaltliche Dienste für Rechtssuchende bereitgestellt werden (BGHZ 38, 6).
  • BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60

    Kreuzung von Starkstromleitung und Straße

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
    Denn im konkreten Fall wird nicht einmal behauptet, daß dem von der Rechtsprechung herausgestellten Mindesterfordernis, nämlich der Anbringung eines Praxisschildes (vgl. BGHZ 36, 8 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60]; BVerfG, Anwaltsblatt 1986, 202, 203) genügt ist, das für das rechtssuchende Publikum auf die Anwaltstätigkeit des Rechtsanwalts L. hinweist.
  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 184/93

    Verlautbarung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz und Registrierung …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar im Zusammenhang mit der Unterhaltung einer Kanzlei (vgl. auch § 27 Abs. 2 BRAO; § 28 Abs. 2 RAG) von dem "Mindesterfordernis" eines Praxisschildes die Rede (vgl. BGHZ 38, 6, 11; Beschl. v. 25. November 1992, VIII ZB 29/92, WM 1993, 175, 176; Senatsbeschl. v. 24. Juni 1993, V ZB 30/93, 1993, 1861 ff).

    Insbesondere folgt dies nicht aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 25. November 1992 (aaO.), der den Sonderfall eines angestellten Anwalts betrifft.

  • BGH, 11.05.1994 - VIII ZB 9/94

    Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Als Mindesterfordernis hierfür wird in der Regel die Anbringung eines Praxisschildes gesehen, das auf seine Anwaltstätigkeit hinweist (Senatsbeschluß vom 25. November 1992 - VIII ZB 29/92 = VersR 1993, 499 = DtZ 1993, 85 f; siehe auch BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - V ZB 30/93 = VersR 1993, 1503 f = DtZ 1993, 343; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 149/93 = VersR 1994, 577 f).

    Welche Voraussetzungen hierfür erforderlich sind, war durch den vor Einlegung der Berufung veröffentlichten Senatsbeschluß vom 25. November 1992 a.a.O. klargestellt und ergab sich im übrigen aus dem Kanzleibegriff der §§ 24 ff RAG, die den Vorschriften der §§ 27 ff BRAO nachgebildet sind (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 = VersR 1993, 498 f).

  • BGH, 24.06.1993 - V ZB 30/93

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht ohne Kanzlei im Beitrittsgebiet

    Denn maßgeblich wäre insoweit, daß nach außen deutlich gemacht wird, Rechtsanwalt S. werde in Go. für Rechtsuchende anwaltschaftliche Dienste zur Verfügung stellen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1992, VIII ZB 29/92VIII ZB 29/92, BGHR ZPO § 78 Abs. 1 - Postulationsfähigkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1993 - XII ZB 149/93

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts vor dem Bezirksgericht - Eintragung in …

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (Beschluß vom 25. November 1992 - VIII ZB 29/92 - BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Postulationsfähigkeit 4 = MDR 1993, 177 = ZIP 1993, 67 m.w.N.), kommt ein bei einem anderen Rechtsanwalt angestellter Anwalt seiner Verpflichtung, eine Kanzlei einzurichten (vgl. § 27 Abs. 2 BRAO), nicht allein dadurch nach, daß er in den Kanzleiräumen des anderen Anwalts - diese liegen hier in Ost-Berlin - tätig wird.
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