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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1400
BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75 (https://dejure.org/1975,1400)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1975 - VIII ZB 3/75 (https://dejure.org/1975,1400)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1975 - VIII ZB 3/75 (https://dejure.org/1975,1400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 341
    Statthaftigkeit der Beschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 899
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75
    Diese Bestimmung gewährleistet für alle gerichtlichen Verfahren, unabhängig von der Verfahrensordnung, ein Minimum an rechtlichem Gehör (BVerfGE 25, 158,166 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75
    Der angefochtene Beschluß war demnach aufzuheben und die Sache zur anderweiten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 51, 131, 134).
  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - VIII ZB 3/75
    Die hierzu erforderlichen Feststellungen sind gemäß § 519 b Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu treffen, wobei der Nachweis der rechtzeitigen Einreichung der Berufungsbegründung bzw. hier der Mitteilung von der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch durch Zeugenbeweis erbracht werden kann (vgl. BGH Beschl. vom 16.12.1958 - VIII ZB 15/58 = LM ZPO § 570 Nr. 1).
  • BGH, 12.07.1994 - X ZB 15/94

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung an den falschen …

    Derartige Mitteilungen sind nicht Aufgabe der Geschäftsstelle; sie sind Erfüllung der richterlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 20.01.1977 - IX ZB 105/76, RzW 1977, 94) und sollen das rechtliche Gehör der Partei vor Verwerfung des Rechtsmittels (BGH, Beschl. v. 16.12.1981 - VIII ZB 67/81, VersR 1982, 246; v. 16.04.1975 - VIII ZB 3/75, VersR 1975, 899, 900;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 01.04.1987 - IVb ZB 86/86, BGHR ZPO § 519 b Abs. 2 - Rechtliches Gehör 1) sicherstellen.
  • BGH, 29.06.1993 - X ZB 21/92

    Pflicht zur Anhörung der Partei vor Verwerfung der Berufung im Beschlusswege - …

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (BGH, Beschl. v. 16.12.1981 - VIII ZB 67/81, VersR 1982, 246; BGH, Beschl. v. 16.04.1975 - VIII ZB 3/75, VersR 1975, 899, 900;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 01.04.1987 - IVb ZB 86/86, BGHR § 519 b Abs. 2 ZPO, rechtliches Gehör Nr. 1).
  • BGH, 29.05.1979 - VI ZB 4/79

    Berufung - Verwerfung - Verhandeln zur Sache

    Das Berufungsgericht kann damit ihnen gegenüber nicht, was sie offenbar rügen wollen, den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt haben, der auch im Verfahren nach § 519 b Abs. 2 ZPO eine Pflicht zur Anhörung begründet (vgl. BGH, Beschluß vom 16. April 1975 - VIII ZB 3/75 = VersR 1975, 899; BAG NJW 1971, 1823).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 19/95

    Beruhenserfordernis bei Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs im …

    - VIII ZB 3/75, VersR 1975, 899; v. 16.12.1982.
  • OLG Dresden, 30.10.1996 - 19 W 915/96

    Wirksamkeit der Zustellungen durch die Deutsche Post AG

    Ebenso wie bei der Verfügung einer Berufung als unzulässig (vgl. dazu BGH VersR 1982, 246 und VersR 1975, 899 f.) folgt diese Pflicht zur Anhörung, selbst wenn in der ZPO so ausdrücklich nicht vorgesehen, unmittelbar aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs des Art. 103 Abs. 1 GG .
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZB 40/77

    Zurückweisung der Sache an das Berufungsgericht

    Da das Berufungsgericht der Beklagten keine Gelegenheit gegeben hat, sich vor dem angefochtenen Beschluß zu dem in Betracht kommenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BGH Beschluß vom 16. April 1975 - VIII ZB 3/75) und da es weiterer Feststellungen bedarf, ob die Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurückgenommen wurde, war der angefochtene Beschluß aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 06.04.1977 - IV ZB 53/76

    Beweis des Zeitpunktes der Urteilszustellung durch Empfangsbekenntnis - …

    Das Berufungsgericht hätte daher vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung klarstellen müssen, ob die Beklagte nicht davon ausging, die von ihr vorgelegten Beweismittel seien ausreichend, und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu weiteren Beweisantritten geben müssen, wobei auch ein Zeugenbeweis zulässig gewesen wäre (BGH VersR 1975, 899, 900 m.w.Nachw.), der auch Gelegenheit zu Ergänzungs- und Kontrollfragen des Gerichts und der Parteien geboten hätte.
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