Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- Wolters Kluwer
Berechtigung des Rechtsmittelgerichts zur Überprüfung des Gerichtsstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Sitzes einer Partei im Ausland - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04
- BGH, 07.12.2004 - VIII ZB 60/04
Papierfundstellen
- WM 2004, 726
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04
Der Senat hat bereits entschieden, daß im Berufungsverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen ist und dieser einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist (Senatsbeschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).Da das Landgericht zu einer Überprüfung des im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebenen Gerichtsstands der Klägerin nicht berechtigt war (Senatsbeschluß vom 28. Januar 2004, aaO unter 11, 2 c bb), kam es auf das neue - von der Klageschrift und der Berufungsschrift abweichende - Vorbringen der Klägerin im Berufungsverfahren und die von ihr vorgelegten Meldebestätigungen nicht an.
- BGH, 25.06.2009 - III ZB 75/08
Voraussetzungen der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gem. § 119 …
Hieraus folgt, dass der im Verfahren vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Gerichtsstand einer Partei zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage im Rechtsmittelverfahren zugrunde zu legen ist und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen bleibt (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - BGHReport 2004, 983, 984; 1. Juni 2004 - VIII ZB 2/04 - NJW-RR 2004, 1505; 9. November 2004 - VIII ZB 60/04 - [...] Rn. 3;… 6. Dezember 2005 - VIII ZB 48/05 - [...] Rn. 2;… 1. März 2006 - VIII ZB 28/05 - BGHReport 2006, 809, 810; 28. März 2006 - VIII ZB 100/04 - NJW 2006, 1808, 1809; 10. Juli 2007 - VIII ZB 73/06 - NJW-RR 2008, 144).Hiervon ausgehend sind - abgesehen von Veränderungen bis zur Zustellung - für die Bestimmung des inländischen oder ausländischen Wohnsitzes der klagenden Partei zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit grundsätzlich die von der Gegenseite unbestrittenen Angaben in der Klagschrift heranzuziehen (…BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - BGHReport 2004, 983, 984; 9. November 2004 - VIII ZB 60/04 - [...] Rn. 3;… 6. Dezember 2005 - VIII ZB 48/05 - [...] Rn. 2), jedenfalls soweit diese eindeutig sind (…BGH, Beschlüsse vom 19. September 2006 - X ZB 31/05 - und 8. Januar 2008 - X ZB 26/07 - [...] Rn. 12 f bzw. 6 f zu der insoweit nicht eindeutigen Bezeichnung eines gewerbetreibenden Beklagten in der Klageschrift im Hinblick auf §§ 17, 21 ZPO).
- BGH, 06.12.2005 - VIII ZB 48/05
Einlegung der Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts beim Oberlandesgericht wegen …
Da Anhaltspunkte, die dagegen hätten sprechen können, nicht vorlagen, reichten die Angaben des Klägers in der Klageschrift entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde aus, um den Schluss zu rechtfertigen, dass der allgemeine Gerichtsstand des Klägers im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Ausland lag (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - VIII ZB 60/04, nicht veröffentlicht, zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).Da das Landgericht zu einer Überprüfung des im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebenen Gerichtsstands des Klägers nicht berechtigt war (…Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004, aaO unter II 2 c bb), kam es auf das neue - von dem bisherigen Vorbringen abweichende - Vorbringen des Klägers im Berufungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004, aaO).
- AG Dortmund, 15.02.2005 - 125 C 12622/04
Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift; Vermutungswirkung …
Maßgeblich ist dabei in erster Instanz festgestellt Gerichtsstand {BGH WuM 2004, 726 und BGH NZM 2004, 654).
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