Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1979 - VIII ZB 8/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erlass eines Arrestbeschlusses ohne mündliche Verhandlung - Beschwerde gegen eine antragsgemäß erteilte Vollstreckungsklausel für einen französischen Arrestbeschluss - Möglichkeit des Vorbringens sämtlicher Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung, wenn der Titel im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 74, 278
- NJW 1980, 528
- MDR 1980, 138
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts auf …
Diese Begrenzung gilt nur für das Verfügungsverfahren selbst, nicht hingegen für Verfahren, die sich an das Verfügungsverfahren anschließen, wie beispielsweise das Kostenfestsetzungsverfahren oder Verfahren über einen Anspruch nach § 945 ZPO oder über die Zulassung eines ausländischen Arrestbefehls zur Vollstreckung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, GRUR 2008, 639 Rn. 6 - Kosten eines Abwehrschreibens;… vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8 - Consulente in marchi; vom 16. Mai 1979 - VIII ZB 8/79, BGHZ 74, 278, juris Rn. 5;… Cepl/Voß/Bacher, ZPO, 3. Aufl., § 542 Rn. 7;… MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 542 Rn. 14;… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl. § 542 Rn. 5). - BGH, 06.11.2025 - I ZB 65/25
Vollziehung der Handlungsverfügung
Diese Begrenzung gilt aber nicht für Verfahren, die als Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet sind (zum Kostenfestsetzungsverfahren vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, GRUR 2009, 523 [juris Rn. 4] = WRP 2009, 69 mwN; zur Entscheidung über die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Arrestbefehls vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1979 - VIII ZB 8/79, NJW 1980, 528 [juris Rn. 5]; zum Ordnungsmittelverfahren vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - I ZB 42/23, GRUR 2024, 486 [juris Rn. 10] = WRP 2024, 490 mwN;… Beschluss vom 25. Juli 2024 - I ZB 9/24, GRUR-RR 2025, 222 [juris Rn. 9]). - KG, 27.07.2007 - 9 U 12/07
Redaktionsschwanz im Regelfall zulässig
§ 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht einschlägig, denn es geht nicht um die "Aufhebung" der einstweiligen Verfügung, sondern um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung hieraus (s. a. BGHZ 74, 278 betreffend die Zulassung eines ausländischen Arrestes zur Vollstreckung). - BGH, 12.06.1986 - IX ZB 95/85
Vollstreckung eines nicht rechtskräftigen ausländischen Urteils
Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den insoweit gleich gelagerten Fall der Zulassung eines französischen Arrestbefehls zur Vollstreckung durch seinen in BGHZ 74, 278 veröffentlichten Beschluß entschieden.
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