Rechtsprechung
| BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begrenzung der Beschwer für ein Rechtsmittel gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung durch Wert des Klageanspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 511 Abs. 2
Begrenzung der Beschwer für ein Rechtsmittel gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung durch Wert des Klageanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beschwer bei Zug-um-Zug-Verurteilung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungssumme und die Beschwer des Klägers bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung
Verfahrensgang
- AG Düren, 07.10.2008 - 46 C 294/08
- LG Aachen, 17.11.2008 - 2 S 295/08
- BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 492
- MDR 2009, 759
- FamRZ 2009, 1057
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1981 - VIII ZR 280/80
Berufung - Befugnis zur Beschwer - Voraussetzungen - Verurteilung Zug um Zug
Auszug aus BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessende Beschwer für ein Rechtsmittel des Klägers gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung ist durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Bestätigung Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048).Jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048, unter 1 b; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 131/07, [...] Tz. 1; Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, unter II).
- BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72
Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um …
Auszug aus BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
Jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048, unter 1 b; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 131/07, [...] Tz. 1; Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, unter II). - BGH, 02.10.2007 - III ZR 131/07
Streitwert bei Verurteilung Zug um Zug
Auszug aus BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
Jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048, unter 1 b; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 131/07, [...] Tz. 1; Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, unter II).
- BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15
Bemessung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des …
Der Gebührenstreitwert ist aber durch den Wert des Klageantrages begrenzt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492). - BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 428/21
Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; …
Rn. 9 Das Interesse einer Partei an der Beseitigung einer - mit einer Teilabweisung ihres Klageziels auf uneingeschränkte Verurteilung verbundenen - Zug-um-Zug-Verurteilung bemisst sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, weshalb es grundsätzlich auf den Wert der zu erbringenden Gegenleistung ankommt (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 133/06, WuM 2007, 395 unter 2 a; vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492 Rn. 2; siehe auch BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 8 ff. [zur Berufungsbeschwer]).Der Wert des Beschwerdegegenstands ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, aaO;… vom 2. Februar 2017 - V ZR 49/15, juris Rn. 2; jeweils mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZR 243/16, juris Rn. 6).
- BGH, 09.03.2017 - V ZR 243/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert für die Geltendmachung eines …
Rn. 6 b) Die Beklagten lassen jedoch unberücksichtigt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands bei einem Streit der Parteien, der sich ausschließlich auf ein von dem Gegner geltend gemachtes Gegenrecht bezieht, durch den Wert des klägerischen Anspruchs begrenzt wird (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, 655; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083 f.; Beschluss vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492 Rn. 2).
- OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 13 U 86/07
Gewährleistung im VOB-Vertrag: Vorteilsausgleichung im Rahmen einer …
Zwar ist der erstrebte Wegfall der Zug-um-Zug-Verurteilung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen, jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach dem Wert des in der Berufung verfolgten Anspruchs nach oben begrenzt (vgl. dazu BGH NJW-RR 2010, 492). - AG Solingen, 24.09.2021 - 12 C 300/20 Rn. 45 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 713 ZPO (vgl. i.Ü. auch BGH, Beschluss vom 07.04.2009, Az. VIII ZB 94/08).
- OLG Brandenburg, 10.03.2026 - 3 U 136/23
Verwerfung der Berufung der Klägerin zu 1 wegen Unzulässigkeit; Keinen Anspruch …
Das Interesse einer Partei an der Beseitigung einer mit einer Teilabweisung ihres Klageziels auf uneingeschränkte Verurteilung verbundenen Zug-umZug-Verurteilung, also hier das Interesse der Kläger zu 2 und 3, bemisst sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wobei grundsätzlich auf den Wert der zu erbringenden Gegenleistung abzustellen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.05.2007 - VIII ZR 133/06, Beschl. v. 06.07.2010, Az.: XI ZB 40/09, beide juris); gleichwohl ist die Beschwer durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (vgl. BGH, Beschl. v. 07.04.2009, Az.: VIII ZB 94/08, juris). - LG Gießen, 27.01.2022 - 4 O 31/26 Danach entspricht es den wirtschaftlichen Interessen, die Kosten nach einem fiktiven Gebührenstreitwert zu verteilen, der sich zusammensetzt aus dem Gebührenstreitwert der Klageforderung und dem zu schätzenden wirtschaftlichen Wert des Zurückbehaltungsrechts, welcher nie höher sein kann als der Gebührenstreitwert der Klageforderung (BGH FamRZ 2009, 1057) (…BeckOK ZPO/Jaspersen, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 92 Rn. 29).
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