Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 104/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 2261
- MDR 1960, 47
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 71/56
Elektrizitätslieferung
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 104/58
Die Gültigkeit der genannten Anordnung als Rechtsverordnung ist ständig vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (BGHZ 9, 390 - Gutachten - BGHZ 23, 175, 178; 24, 148, 149). - BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 217/56
Kostenersatz bei Netzumstellungen
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 104/58
Die Gültigkeit der genannten Anordnung als Rechtsverordnung ist ständig vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (BGHZ 9, 390 - Gutachten - BGHZ 23, 175, 178; 24, 148, 149). - BGH, 06.10.1952 - I VRG 11/52
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 104/58
Die Gültigkeit der genannten Anordnung als Rechtsverordnung ist ständig vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (BGHZ 9, 390 - Gutachten - BGHZ 23, 175, 178; 24, 148, 149). - BGH, 25.05.1954 - I ZR 24/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 104/58
Er hat in diesem Falle auch die beim endgültigen Wiederanschluß notwendig gewordene Umstellung des Hausanschlusses von Gleich- auf Wechselstrom als zu der sich aus dem Vertrage ergebenden Unterhaltungspflicht des Unternehmers gehörig erachtet und deshalb eine Erstattungspflicht des Abnehmers hinsichtlich der dafür aufgewendeten Kosten abgelehnt (Urt. vom 25. Mai 1954 - I ZR 24/53 - LM GVG § 13 Nr. 26 = NJW 1954, 1323).
- BGH, 01.04.1987 - VIII ZR 167/86
Begriff des Anschlußnehmers
Dieser Zweck, der vor Inkrafttreten der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden und der entsprechenden Allgemeinen Bedingungen auf dem Gebiet der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zur Begründung der Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen herangezogen wurde (vgl. BGHZ 74, 327; Senatsurteil vom 29. September 1959 - VIII ZR 104/58 = NJW 1959, 2261), rechtfertigt es indessen nicht, dem Versorgungsunternehmen neben einem Kunden, der - wie hier der frühere Pächter - die Erstellung des Anschlusses und die damit verbundene Änderung der Verteilungsanlage veranlaßt hat und daher zur Zahlung eines Baukostenzuschusses und der Anschlußkosten verpflichtet war, in der Person eines neuen Kunden einen zusätzlichen Schuldner zu verschaffen oder diesen an die Stelle des ursprünglichen treten zu lassen. - BGH, 04.12.1967 - VIII ZR 178/65
Kündigung des Gasversorgungsvertrags und Wasserversorgungsvertrags - …
Die Bestimmungen der AVB sollen die Versorgungsunternehmen in die Lage versetzen, Strom und Gas - und dasselbe gilt für Wasser - der Allgemeinheit zu möglichst billigen Preisen zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1959 - VIII ZR 104/50 = LM Allg. Beding, der EVU Nr. 7/8 = NJW 1959, 2261).
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