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   BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60   

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https://dejure.org/1961,893
BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60 (https://dejure.org/1961,893)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1961 - VIII ZR 112/60 (https://dejure.org/1961,893)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1961 - VIII ZR 112/60 (https://dejure.org/1961,893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz eines Mieters gegen einen Vermieter aufgrund durch einen starken Wolkenbruch entstandener Beschädigung von dreihundert im Keller gelagerten Fernsehern - Ausschluss der Haftung für Wasserschäden wegen einer Vereinbarung im Mietvertrag - Berechnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 537 § 538
    Haftung des Vermieters für Wasserschäden an angebrachten Sachen des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 166
  • DB 1962, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1959 - VIII ZR 103/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Ohne Rechtsirrtum hat deshalb das Berufungsgericht alle Anlagen, die infolge Ihrer fehlerhaften Beschaffenheit das Eindringen von Wasser zuließen und hier geradezu förderten, als mangelhaft im Sinne von § 537 BGB angesehen (zu vgl. dazu auch das nicht veröffentlichte Urteil des erkennenden Senats vom 3. November 1959 - VIII ZR 103/58, betr. Eindringen von Schmelzwasser in einen Getreidelagerraum infolge von Fehlern der Abflußanlage).

    Damit hat es sich im Rahmen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das oben angeführte Urteil vom 3. November 1959 - VIII ZR 103/58) gehalten.

  • BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 66/57
    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Mai 1958 - VIII ZR 66/57 "zur Abgrenzung der Pflichten des Vermieters und des Mieters bei Vermietung eines Lagerraumes" ausgesprochen hat, ist es in erster Reihe Sache des Vermieters, den vermieteten Raum in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben, jedoch nicht Sache des Mieters eines solchen Raumes, ihn (in dem dort entschiedenen Falle auf seine Eignung zur Tragung bestimmter Lasten) untersuchen zu lassen.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Trotzdem ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit ein Rechtsbegriff, der insoweit der Nachprüfung unterliegt, als das Revisionsgericht zu prüfen hat, ob das Berufungsgericht den Begriff der gewöhnlichen Fahrlässigkeit richtig beurteilt hat und ob es sich des Unterschiedes der Begriffe der gewöhnlichen und der groben Fahrlässigkeit bewußt gewesen ist, während der Grad der erforderlichen Abweichung, d.h. die Beurteilung, was im gegebenen Falle grob ist, im wesentlichen dem Tatrichter obliegt (BGHZ 10, 14, 16 f - Urteil vom 23. Mai 1956 - IV ZR 34/56 - LM BGB § 932 Nr. 9; Schlegelberger-Hefermehl HGB 3. Aufl. § 366 Anm. 25; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1958 - VIII ZR 212/57 - LM BGB § 932 Nr. 12).
  • BGH, 23.05.1956 - IV ZR 34/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Trotzdem ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit ein Rechtsbegriff, der insoweit der Nachprüfung unterliegt, als das Revisionsgericht zu prüfen hat, ob das Berufungsgericht den Begriff der gewöhnlichen Fahrlässigkeit richtig beurteilt hat und ob es sich des Unterschiedes der Begriffe der gewöhnlichen und der groben Fahrlässigkeit bewußt gewesen ist, während der Grad der erforderlichen Abweichung, d.h. die Beurteilung, was im gegebenen Falle grob ist, im wesentlichen dem Tatrichter obliegt (BGHZ 10, 14, 16 f - Urteil vom 23. Mai 1956 - IV ZR 34/56 - LM BGB § 932 Nr. 9; Schlegelberger-Hefermehl HGB 3. Aufl. § 366 Anm. 25; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1958 - VIII ZR 212/57 - LM BGB § 932 Nr. 12).
  • BGH, 02.12.1958 - VIII ZR 212/57
    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Trotzdem ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit ein Rechtsbegriff, der insoweit der Nachprüfung unterliegt, als das Revisionsgericht zu prüfen hat, ob das Berufungsgericht den Begriff der gewöhnlichen Fahrlässigkeit richtig beurteilt hat und ob es sich des Unterschiedes der Begriffe der gewöhnlichen und der groben Fahrlässigkeit bewußt gewesen ist, während der Grad der erforderlichen Abweichung, d.h. die Beurteilung, was im gegebenen Falle grob ist, im wesentlichen dem Tatrichter obliegt (BGHZ 10, 14, 16 f - Urteil vom 23. Mai 1956 - IV ZR 34/56 - LM BGB § 932 Nr. 9; Schlegelberger-Hefermehl HGB 3. Aufl. § 366 Anm. 25; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1958 - VIII ZR 212/57 - LM BGB § 932 Nr. 12).
  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 139/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Der von der Revision angeführte Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1959 (VIII ZR 139/59, LM BGB § 536 Nr. 4 a) betrifft wiederum einen Sonderfall.
  • BGH, 28.09.1961 - II ZR 91/60

    Voraussetzungen für einen erhöhten Gewinnanspruch nach einem Vertrag - Verletzung

    Auszug aus BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 112/60
    Bei Rechtsstreitigkeiten und Rechtsgeschäften - mindestens zwischen angesehenen Prozeßparteien - kann nämlich der Tatsachenrichter, wenn kein Anhaltspunkt in der Richtung besteht, daß die Parteien devisenrechtliche Vorschriften verletzen oder sogar verletzen wollten, und, wenn nicht von einer Partei in dieser Richtung etwas besonderes vorgetragen wird, - in der Regel - davon ausgehen, daß gegen das Geschäft keine devisenrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. BGH Urt. II ZR 91/60 vom 28. September 1961).
  • BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die

    Der Mieter handelt grob fahrlässig, wenn er die erforderliche Sorgfalt bei Vertragsschluß in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt und dasjenige unbeachtet läßt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Senatsurteil vom 29. November 1961 - VIII ZR 112/60 = Betr. 1962, 64).

    Da den Mieter grundsätzlich keine Prüfungspflicht trifft, braucht er sich nicht nach Mängeln zu erkundigen (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1961 a.a.O.; Staudinger/Emmerich BGB 12. Aufl. § 539 Rdn. 14; Mittelstein, Die Miete 4. Aufl. S. 292).

  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, es habe ein grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten Vorgelegen» Diese Ansicht des Landesarbeitsgerichts kann in der Rcvisionsinstenz daraufhin nachgeprüft worden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt und angewandt hat; denn der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist ein Rechtsbegriff (vgl» BGHZ 10, 14; BGH VersR 59, 222; 62, 166)» Das Revisionsgericht kann dabei insbesondere nachprüfen, ob die tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ausx'oichen, um eine grobe Fahrlässigkeit als gegeben anzusehen» Insbesondere unterliegt der Nachprüfung des RevisionsgerichtP, ob die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Wertung denkgesotzlich und nach den Erfahrungssätzen möglich ist; auch 6 kann das Revisionsgericht prüfen, ob die erforderlichen Feststellungen vom Landesarbeitsgericht getroffen und vollständig gewürdigt sind» Dem Londosarbeitsgoricht steht allerdings ein gewisser Beurtcilungsspiolraum hinsichtlich der Frage zu, ob" unter den konki'etcn Umständen des eins einen Falles ein bestimmtes Verhalten als grob fahrlässig oder nur als fahrlässig anzusehen ist» Es muß aber, um diesen ihm als Gericht der Tatsacheninstanz offcnstchcndon ErmessensSpielraum ordnungsgemäß ausfüllon zu können, alle tatsächlichen Feststellungen treffen, die erst eine abschließende Beurteilung ermöglichen».
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