Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2015 - VIII ZR 12/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Wertes der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 8, 9
Wert der Beschwer bei Räumungsklage; Wohnraum auf unbestimmte Zeit; dreieinhalbfache Nettomiete - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 8; ZPO § 9
Bemessung des Wertes der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 17.10.2014 - 16 C 119/13
- LG Berlin, 29.12.2014 - 65 S 488/14
- BGH, 24.03.2015 - VIII ZR 12/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.2007 - VIII ZR 189/06
Streitwert und Beschwer bei Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung; Begriff …
Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VIII ZR 12/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2007 - VIII ZR 189/06, NZM 2007, 355 Rn. 2 mwN;… vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07, WuM 2008, 296 Rn. 9; …sowie vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 104/12, NZM 2013, 265 Rn. 8). - BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 104/12
Revision: Beschwer bei Verurteilung zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes an …
Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VIII ZR 12/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt (…Senatsbeschlüsse vom 13. März 2007 - VIII ZR 189/06, NZM 2007, 355 Rn. 2 mwN;… vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07, WuM 2008, 296 Rn. 9; sowie vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 104/12, NZM 2013, 265 Rn. 8). - BGH, 12.03.2008 - VIII ZB 60/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Vollstreckungsgegenklage in einem …
Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VIII ZR 12/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt (…Senatsbeschlüsse vom 13. März 2007 - VIII ZR 189/06, NZM 2007, 355 Rn. 2 mwN; vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07, WuM 2008, 296 Rn. 9; …sowie vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 104/12, NZM 2013, 265 Rn. 8).
- BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 135/15
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines …
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Wert der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete zu bemessen (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313; vom 24. März 2015 - VIII ZR 12/15, juris Rn. 2; jeweils mwN).
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