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| BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 123/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 435
- MDR 1960, 222
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1956 - VI ZR 238/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 123/58
Sie lassen sich daher für die Beantwortung der Präge, ob der Konkursverwalter während der Bauer des Konkursverfahrens eine Zwangsvoll streckungsgegenklage gegen einen vor Eröffnung des Konkurses erwirkten Schuldtitel mit der Begründung erheben kann daß dem Gläubiger infolge des Auszuges aus der Konkurstabelle ein stärkerer Schuldtitel zur Verfügung stehe, nicht verwerten® Soweit ersichtlich, ist diese Präge in Schrifttum und Rechtsprechung bisher noch nicht behandelt worden; sie muß, wie ausgeführt, verneint werden, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters für eine derartige Klage nicht anerkannt wer den kann- Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12® Juli 1955 - V ZR 11/55 (JZ 1955, 613 = SfJW 1955, 1556) behandelt einen ganz anders liegenden Sachverhalt® Es steht der von dem erkennenden Senat vertretenen Auffassung hier schon deshalb nicht entgegen, weil der Konkursverwalter I nicht geltend gemacht hat, die Beklagte sei zur Heraus r' gabe des Schuldtitels verpflichtet, zumal die Forderung aus dem Vollstreckungsbefehl i© Konkursverfahren nicht in voller Höhe anerkannt worden ist, so daß sogar das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbefehl nur in Höhe eines Teilbetrages für unzu3.ässig erklärt hat® Pehlt aber das Rechtsschutzbedürf-, nis für eine Klage, so ist sie unzulässig (vgl® Stein/ Jonas/Schönke ZPO 18®Aufl® Einl® D I 2; RGZ 160, 204,210; BGH Urto Vo 20o November 1956 - VI ZR 238/55 - DM ZPO § 546 Nr®21)o. - RG, 21.04.1939 - VII 231/37
1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines …
Auszug aus BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 123/58
Sie lassen sich daher für die Beantwortung der Präge, ob der Konkursverwalter während der Bauer des Konkursverfahrens eine Zwangsvoll streckungsgegenklage gegen einen vor Eröffnung des Konkurses erwirkten Schuldtitel mit der Begründung erheben kann daß dem Gläubiger infolge des Auszuges aus der Konkurstabelle ein stärkerer Schuldtitel zur Verfügung stehe, nicht verwerten® Soweit ersichtlich, ist diese Präge in Schrifttum und Rechtsprechung bisher noch nicht behandelt worden; sie muß, wie ausgeführt, verneint werden, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters für eine derartige Klage nicht anerkannt wer den kann- Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12® Juli 1955 - V ZR 11/55 (JZ 1955, 613 = SfJW 1955, 1556) behandelt einen ganz anders liegenden Sachverhalt® Es steht der von dem erkennenden Senat vertretenen Auffassung hier schon deshalb nicht entgegen, weil der Konkursverwalter I nicht geltend gemacht hat, die Beklagte sei zur Heraus r' gabe des Schuldtitels verpflichtet, zumal die Forderung aus dem Vollstreckungsbefehl i© Konkursverfahren nicht in voller Höhe anerkannt worden ist, so daß sogar das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbefehl nur in Höhe eines Teilbetrages für unzu3.ässig erklärt hat® Pehlt aber das Rechtsschutzbedürf-, nis für eine Klage, so ist sie unzulässig (vgl® Stein/ Jonas/Schönke ZPO 18®Aufl® Einl® D I 2; RGZ 160, 204,210; BGH Urto Vo 20o November 1956 - VI ZR 238/55 - DM ZPO § 546 Nr®21)o. - BGH, 13.06.1956 - V ZR 11/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 123/58
Sie lassen sich daher für die Beantwortung der Präge, ob der Konkursverwalter während der Bauer des Konkursverfahrens eine Zwangsvoll streckungsgegenklage gegen einen vor Eröffnung des Konkurses erwirkten Schuldtitel mit der Begründung erheben kann daß dem Gläubiger infolge des Auszuges aus der Konkurstabelle ein stärkerer Schuldtitel zur Verfügung stehe, nicht verwerten® Soweit ersichtlich, ist diese Präge in Schrifttum und Rechtsprechung bisher noch nicht behandelt worden; sie muß, wie ausgeführt, verneint werden, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters für eine derartige Klage nicht anerkannt wer den kann- Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12® Juli 1955 - V ZR 11/55 (JZ 1955, 613 = SfJW 1955, 1556) behandelt einen ganz anders liegenden Sachverhalt® Es steht der von dem erkennenden Senat vertretenen Auffassung hier schon deshalb nicht entgegen, weil der Konkursverwalter I nicht geltend gemacht hat, die Beklagte sei zur Heraus r' gabe des Schuldtitels verpflichtet, zumal die Forderung aus dem Vollstreckungsbefehl i© Konkursverfahren nicht in voller Höhe anerkannt worden ist, so daß sogar das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbefehl nur in Höhe eines Teilbetrages für unzu3.ässig erklärt hat® Pehlt aber das Rechtsschutzbedürf-, nis für eine Klage, so ist sie unzulässig (vgl® Stein/ Jonas/Schönke ZPO 18®Aufl® Einl® D I 2; RGZ 160, 204,210; BGH Urto Vo 20o November 1956 - VI ZR 238/55 - DM ZPO § 546 Nr®21)o.
- BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83
Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage
Die Feststellung über das Fortbestehen dieses Anspruchs ist nicht Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage (RGZ 100, 98, 100; 165, 374, 380; BGHZ 22, 54, 56; BGH Urteil vom 24. November 1959 - VIII ZR 123/58 = WM 1960, 52, 53; Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 236/73 = WM 1978, 439; Urteil vom 24. November 1982 - VIII ZR 263/81 = NJW 1983, 390, 391; Rosenberg, Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 183 Bern. - BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81
Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung …
Die Vollstreckungsgegenklage ist eine rein prozeßrechtliche Klage auf ein rechtsgestaltendes - auf Vernichtung der Vollstreckbarkeit gerichtetes - Urteil (vgl. z. B. Senat, NJW 1960, 435 = LM § 767 ZPO Nr. 15 = WM 1960, 52 (53)), das nach herrschender Meinung keine rechtskräftige Feststellung des Nicht-(mehr)-bestehens des materiellen Anspruchs zum Inhalt hat (…vgl. Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 767 Rdnr. 6;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 13. Aufl., Vorb. § 322 Anm. IV 3). - BGH, 08.11.1979 - VII ZR 67/78
Prozessführungsbefugnis eines Werkunternehmers - Unwirksamkeit der …
Der Wegfall der Sicherung ist von den Vollstreckungsorganen von Amts wegen zu beachten: Die Vollstreckungsmaßnahmen sind aufzuheben, ohne daß es einer Mitwirkung des Gläubigers, zu dessen Gunsten sie getroffen worden waren, bedarf (BGH NJW 1960, 435, 436;… Bley/Mohrbutter, a.a.O., § 104 Anm. 13; Böhle-Stamschräder, VerglO, § 104 Anm. 2;… Vogels/Nölte, a.a.O., § 104 Anm. III 1).
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