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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,901
BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66 (https://dejure.org/1968,901)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1968 - VIII ZR 123/66 (https://dejure.org/1968,901)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1968 - VIII ZR 123/66 (https://dejure.org/1968,901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen der irrigen Annahme eines Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers über einen Antrag auf Verlängerung der in seiner Vorstellung noch nicht abgelaufenen Revisionnbegründungsfrist - Umdeutung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1968 (Ls.)
  • MDR 1968, 1004
  • VersR 1968, 992
  • DB 1968, 1489
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1952 - III ZB 13/52

    Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66
    Geht der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers irrigerweise davon aus, die Revisionsbegründungsfrist laufe noch, und "beantragt er die Verlängerung der in seiner Vorstellung noch nicht abgelaufenen Revisionnbegründungsfrist, so kann in dem Antrage auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist kein stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gesehen worden (Ergänzung zu BGHZ 7, 194).

    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß BGHZ 7, 194 ausgesprochen, ein stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand könne nicht angenommen werden, wenn die Partei in der irrigen Annahme, die Frist sei noch nicht abgelaufen, Berufung eingelegt hat.

  • BAG, 02.12.1961 - 1 AZR 296/60

    Revision - Ablauf der Revisionsfrist - Armenrechtsverfahren - Revisionsinstanz - …

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66
    Das aber würde, wie auch das Bundesarbeitsgericht (NJW 1962, 462) ausgeführt hat, in krassem Gegensatz zu der gesetzlichen Regelung der §§ 233 ff ZPO stehen und über das Erfordernis des Antrages völlig hinweggehen.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66
    Diese Auffassung ist auch nicht dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1967 (BVerfGE 22, 83 = NJW 1967, 1267 [BVerfG 06.06.1967 - 1 BvR 282/65]) zu entnehmen.
  • BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 151/63
    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66
    Nach der Auffassung des Ib-Zivilsenats (Urteil vom 4. Dezember 1964 - Ib ZR 151/63 - LM ZPO § 236 (D) Nr. 2 = BGHWarn 1965 Nr. 3) genügt zwar, wenn dem Revisionskläger im Armenrechtsverfahren ein Prozeßbevollmächtigter erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist beigeordnet worden ist und dieser die Wiedereinsetzung beantragt hat, für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt der Nachholung der Revisionsbegründung in Ausnahmefällen auch ein Gesuch um Verlängerung der Begründungsfrist.
  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist, …

    In dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vom 25. April 2000 kann ein - stillschweigender - Wiedereinsetzungsantrag nicht gesehen werden, weil der Klägerin und deren Prozeßbevollmächtigten damals das Bewußtsein fehlte, die Frist zur Einlegung der Berufung versäumt zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1968 - VIII ZR 123/66 - VersR 1968, 992 f).
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 57/73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Gesuchs um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist bei Nichteinreichung der Rechtsmittelbegründung (i. A. an BGH VersR 65, 289; 68, 992).

    Eine spätere Entscheidung des VIII. Zivilsenats (VersR 1968, 992) bezieht sich ausdrücklich auf die vom I b Senat vertretene Ansicht, kann aber trotz einiger dahin deutbarer Wendungen nicht dahin verstanden werden, daß der VIII. Zivilsenat über diesen Sonderfall hinaus grundsätzlich von dem in seinem angeführten früheren Beschluß bejahten Erfordernis der Einreichung der Rechtsmittelbegründung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO absehen wollte.

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 219/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    1961, 1046, 1047; 1967, 1094; 1968, 992; Stein-Jonas-Grunsky a.a.O. § 519 Anm. II 2 b; Thomas-Putzo, a.a.O. § 519 ZPO.

    Unter diesen besonderen Umständen könnte ein Sachverhalt vorliegen, der dem vom Fundesgerichtshof in NJW 1965, 585 = LM Nr. 2 zu § 236 (D) ZPO (vgl. dazu auch BGH VersR 1968, 992) entschiedenen vergleichbar wäre.

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