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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 129/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,686
BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 129/78 (https://dejure.org/1979,686)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1979 - VIII ZR 129/78 (https://dejure.org/1979,686)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1979 - VIII ZR 129/78 (https://dejure.org/1979,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebrauchtwagen - Untersuchung des Fahrzeugs - Durchrostung - Arglist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 476
    Arglistiges Verschweigen von Rostschäden durch einen Gebrauchtwagenhändler

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1707
  • NJW 1979, 1797
  • MDR 1979, 838
  • WM 1979, 672
  • DB 1979, 1226
  • JR 1979, 328
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter …

    Auszug aus BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 129/78
    Das Wissen um die Möglichkeit starker Rostschäden bei dem zum Verkauf angebotenen Mercedes 250/8 begründete, wie die Vorinstanz mit Recht hervorgehoben hat, die Pflicht des Zweitbeklagten und seiner Mitarbeiter, das Fahrzeug auf solche Schäden hin zu untersuchen ( BGH , Urt . v. 29.01.1975 - VIII ZR 101/73 , BGHZ 63, 382 [386]).

    Das Unterlassen dieses Hinweises, der maßgeblichen Einfluss auf den Kaufentschluss des Klägers gehabt hätte, ist nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere des erkennenden Senats ( BGH , Urt . v. 29.01.1975 - VIII ZR 101/73 , BGHZ 63, 382 [388]) entwickelten Grundsätzen arglistig i. S .

  • RG, 01.03.1928 - VI 258/27

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 129/78
    a) Die Revision räumt ein, der Zweitbeklagte sei am Abschluss des Kaufvertrags über den Mercedes stark interessiert gewesen und habe aus dem Geschäft persönlichen Nutzen ziehen wollen, weshalb er ausnahmsweise selbst aus dem Rechtsgrund des Verschuldens bei Vertragsschluss auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könne, sofern ihm ein solches Verschulden anzulasten sei (vgl. dazu RGZ 120, 249 [253]).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem …

    Angesichts der vorsätzlichen Nichtaufklärung war auch ein etwa vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, nichtig (BGHZ 63, 382, 388; Senatsurteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 129/78, NJW 1979, 1707, unter I 2 c;… vgl. auch Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 311 Rdnr. 66).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …

    Für Kaufvertragsverhandlungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine allgemeine Pflicht zur Untersuchung des Kaufgegenstandes auf mitteilungsbedürftige Umstände grundsätzlich nicht bestehe, unter besonderen Umständen aber in Betracht gezogen werden könne (…Urt. v. 16. März 1977, VIII ZR 283/75, NJW 1977, 1055 f [BGH 16.03.1977 - VIII ZR 283/75]; v. 14. März 1979, VIII ZR 129/78, NJW 1979, 1707; v. 21. Januar 1981, VIII ZR 10/80, NJW 1981, 928 f;… Urt. v. 3. November 1982, VIII ZR 282/81).
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …

    Schließlich kann sich aus den Umständen des Einzelfalles - und zwar als eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abdingbare kaufvertragliche Nebenpflicht - eine Untersuchungspflicht des Verkäufers ergeben; so etwa dann, wenn der Verkäufer bei einem bestimmten Fahrzeugtyp mit der naheliegenden Möglichkeit eines durch Verschleiß entstandenen erheblichen Mangels rechnen muß (vgl. dazu dasSenatsurteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 129/78 = WM 1979, 672) oder sich ihm sonst angesichts seiner Erfahrung und Sachkunde der Verdacht des Vorliegens eines Mangels aufdrängen muß, mit dem der Käufer seinerseits (vgl. dazu § 460 Satz 2 BGB) nicht zu rechnen braucht (BGHZ 63, 382, 386) [BGH 21.01.1975 - VIII ZR 101/73].
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