Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertrag über die Verwertung von Sicherheiten - Voraussetzungen der Übereignung beweglicher Sachen - Übertragung von Sicherheiten an einen Dritten wegen Ablösung eines Kredites des Sicherungsgebers - Übereignung von Baugeräten zur Sicherheit - Benachteiligung der ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Auszug aus BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65
Die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden des 7 a Zivilsenats, gegen deren Richtigkeit auch von der Revision Bedenken nicht erhoben werden, ergibt, daß er im Jahre 1964 mehr als 75 % der Aufgaben als Vorsitzender des Senats selbst wahrgenommen hat (vgl. BGHZ 9, 291; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65
Ebensowenig kann die Rüge der Revision Erfolg haben, daß der Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts keine Regelung darüber treffe, in welcher vorbestimmten Weise innerhalb des Senats die Sachen an die Beisitzer zu verteilen waren, denn einer solchen Bestimmung bedurfte es nicht (BVerfGE 18, 344 = NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]). - BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65
Die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden des 7 a Zivilsenats, gegen deren Richtigkeit auch von der Revision Bedenken nicht erhoben werden, ergibt, daß er im Jahre 1964 mehr als 75 % der Aufgaben als Vorsitzender des Senats selbst wahrgenommen hat (vgl. BGHZ 9, 291; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65
Die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden des 7 a Zivilsenats, gegen deren Richtigkeit auch von der Revision Bedenken nicht erhoben werden, ergibt, daß er im Jahre 1964 mehr als 75 % der Aufgaben als Vorsitzender des Senats selbst wahrgenommen hat (vgl. BGHZ 9, 291; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62]. - BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer …
Auszug aus BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65
Eine Gesetzesverletzung liegt auch nicht darin, daß der ursprüngliche 7. Zivilsenat in die 7 a und 7 b Zivilsenate aufgeteilt wurde und beiden Zivilsenaten derselbe Senatspräsident vorsaß (vgl. BGH Urt. 15. März 1967 - Ib ZR 160/64).
- BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Wie der Bundesgerichtshof (Urteile vom 15. März 1967 - Ib ZR 160/64 - BGHWarn 1967 Nr. 67 - und vom 31. Mai 1967 - VIII ZR 14/65 -) bereits ausgeführt hat, stellt es keine Umgehung der aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und aus §§ 115, 162, 62 GVG sich ergebenden Grundsätze für die Besetzung von Kollegialgerichten dar, wenn ein nach diesen Grundsätzen überbesetzter Senat eines Oberlandesgerichts in zwei nicht mehr überbesetzte Senate aufgeteilt wird, von denen jeder eine eigene, von der des anderen Senats nach Sachgebieten getrennte geschäftsplanmäßige Zuständigkeit hat.
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