Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 152/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gültigkeit einer Abstandsvereinbarung zwischen dem weichenden Mieter einer preisgebundenen Neubauwohnung und seinem Mietnachfolger - Verstoß gegen mietpreisrechtliche Bestimmungen - Anwendbarkeit der Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes auf das Verhältnis zwischen ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Abstandsvereinbarung bei preisgebundenem Wohnraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gültigkeit einer Abstandsvereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1040
- MDR 1982, 401
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1953 - VI ZR 330/52
Mietabstandsgeld. Preisstop
Auszug aus BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 152/80
In dieser Höhe, so führt es aus, sei der von den Parteien geschlossene Kaufvertrag wirksam, im übrigen aber wegen Verstoßes gegen den für preisgebundenen Wohnraum allgemein geltenden § 2 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen (Preisstop VO) vom 26. November 1936 (RGBl. I 955 = BGBl. III 720 - 5) unwirksam, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 12, 71 und 18, 325) seien nach dieser Vorschrift Abstandszahlungen als mittelbare Mieterhöhungen auch dann verboten, wenn sie nicht an den Vermieter, sondern an den weichenden Mieter gezahlt würden.Eine ausdrückliche Regelung wäre auch deshalb geboten gewesen, weil bis zum Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes trotz der Entscheidung BGHZ 12, 71 sehr umstritten war, ob Abstandszahlungen an den weichenden Mieter der Preisstopverordnung unterlagen (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75 = WM 1977, 345 unter II. 2.; Fischer-Dieskau/Pergande/Wormit, 1. BMG § 29 Anm. 1 und 6) und die bis dahin bestehende Unsicherheit erst durch § 29 Abs. 2 1. BMG beseitigt worden ist.
- BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Wirksamkeit eines Möbelübernahmevertrages zwischen dem weichenden und dem neuen …
Auszug aus BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 152/80
Eine ausdrückliche Regelung wäre auch deshalb geboten gewesen, weil bis zum Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes trotz der Entscheidung BGHZ 12, 71 sehr umstritten war, ob Abstandszahlungen an den weichenden Mieter der Preisstopverordnung unterlagen (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75 = WM 1977, 345 unter II. 2.; Fischer-Dieskau/Pergande/Wormit, 1. BMG § 29 Anm. 1 und 6) und die bis dahin bestehende Unsicherheit erst durch § 29 Abs. 2 1. BMG beseitigt worden ist. - BGH, 26.10.1955 - VI ZR 165/53
Mietabstandsgeld und Preisstop
Auszug aus BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 152/80
In dieser Höhe, so führt es aus, sei der von den Parteien geschlossene Kaufvertrag wirksam, im übrigen aber wegen Verstoßes gegen den für preisgebundenen Wohnraum allgemein geltenden § 2 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen (Preisstop VO) vom 26. November 1936 (RGBl. I 955 = BGBl. III 720 - 5) unwirksam, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 12, 71 und 18, 325) seien nach dieser Vorschrift Abstandszahlungen als mittelbare Mieterhöhungen auch dann verboten, wenn sie nicht an den Vermieter, sondern an den weichenden Mieter gezahlt würden.
- KG, 14.10.1992 - 26 U 2891/92
Anspruch des einziehenden Mieters gegen den weichenden Mieter auf Rückzahlung des …
Dem Zusammenhang der Vorschrift mit anderen Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes und ihrer Entstehungsgeschichte ist jedoch zu entnehmen, daß von ihr nur die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter erfaßt werden (BGH MDR 1982, 401).Die beiderseitige Einlassung der Parteien, insbesondere diejenige des Klägers kann nicht zu einer Sittenwidrigkeit führen, zumal er darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des § 138 BGB ist, was sowohl die objektiven als auch die subjektiven Umstände angeht (BGH NJW 1982, 1040, 1041).
- BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche …
Denn der Rückerstattungsanspruch aus § 8 Abs. 2 Satz 2 WoBindG 1974 ist ebenso wie ein Rückerstattungsanspruch wegen Fehlens der Genehmigung und wie der Anspruch des Vermieters auf die für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbarte Vergütung vor den ordentlichen Gerichten zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1973 - VIII ZR 235/71 - ZMR 1973, 350 ; ferner Urteil vom 28. Oktober 1981 - VIII ZR 152/80 - NJW 1982, 1040; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).
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