Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 178/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übernahme der Maklerprovision durch die Beklagte - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung der Klägerin - Schaden der Beklagten - Verwirkung des Maklerlohnes - Schlüsselfertige Erstellung des Vorderhauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht des Maklers, Aufklärungsverschulden
Papierfundstellen
- MDR 1968, 234
- DB 1967, 2215
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80
Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß ein Maklervertrag ein besonderes Treueverhältnis begründet und den Makler verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die sich auf den Geschäftsabschluß beziehen und für die Willensentschließung des Auftraggebers wesentlich sein könnten, diesem mitzuteilen (ständige Rechtsprechung, s. u.a. BGH Urteil vom 8. Juli 1970, IV ZR 1174/68, WM 1970, 1270; Urteil vom 6. November 1967, VIII ZR 178/66, LM BGB § 652 Nr. 26 Bl. 2 R unter c;… MünchKomm/Schwerdtner, BGB § 652 Rdn. 65, 67, 68). - OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 7 U 132/98
Wirksamkeit einer Übererlösabrede; Aufklärungs- und Beratungspflichten des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 114/80
Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung …
Der Bundesgerichtshof hat (Urteil vom 6. November 1967 - VIII ZR 178/66 - LM BGB § 652 Nr. 26 Bl. 4) in einem vergleichbaren Fall Feststellungen dazu für erforderlich gehalten, wie die durch eine Sorgfaltspflichtverletzung des Maklers geschädigten Eheleute bei Kenntnis der wahren Sachlage sich verhalten hätten. - BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 211/75
Voraussetzungen für das Erlöschen einer Bürgschaftsverpflichtung - Anforderungen …
Da nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts jedenfalls zwischen dem Widerbeklagten zu 2 und dem Beklagten ein Vertrag über die Vermittlung oder den Nachweis eines zur Geldanlage geeigneten Objekts zustandegekommen war, der sich allenfalls hinsichtlich der - vom Berufungsgericht offengelassenen - Entgeltlichkeit von einem Maklervertrag unterschied, ergeben sich bereits hieraus umfassende Beratungs- und Aufklärungspflichten für den Beratenden, um den Interessenten vor Schaden zu bewahren (zur Aufklärungspflicht des Maklers vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 1967 - VIII ZR 174/64 = LM BGB § 652 Nr. 22 = MDR 1967, 582 = WarnRspr 1967, 73 und vom 6. November 1967 - VIII ZR 178/67 = LM BGB § 652 Nr. 26 = JZ 1968, 69;… zum Umfang der Pflichten einer Bank bei der Anlagenberatung eines Bankkunden BGH Urt. v. 18. Januar 1973 - II ZR 82/71 = NJW 1973, 456, 458).
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