Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 180/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezug einer Waschmaschine auf Teilzahlung - Abrechnung zwischen den Kaufvertragsparteien nach einer Verjährung der Kaufpreisforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 48, 249
- NJW 1967, 1808
- MDR 1967, 919
- DB 1967, 1584
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59
Eigentumsvorbehalt. Verjährung
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 180/65
Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, kann er dann Zahlungsansprüche auch nicht auf dem Wege des Rücktritts vom Kaufvertrag erheben, weil bei einer Verjährung des Kaufpreisanspruches der Käufer nicht mehr in Verzug kommen kann (vgl. BGHZ 34, 191, 195) [BGH 24.01.1961 - VIII ZR 98/59].
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit
Rn. 29 a) Dass die Verjährungseinrede materiell-rechtlich - etwa hinsichtlich des Verzuges (vgl. hierzu BGHZ 104, 6, 11; 48, 249, 250) - auch auf den Zeitpunkt des Verjährungseintritts zurückwirkt (…Meller-Hannich, aaO, S. 658;… El-Gayar, aaO), ändert hieran nichts (…ebenso Stein/Jonas/Bork, aaO, Rdnr. 6, hinsichtlich der materiell-rechtlichen Rückwirkung bei der Aufrechnungserklärung) und hat insbesondere nicht zur Folge, dass die Klage im Falle der Einredeerhebung als von Anfang an unbegründet zu gelten hat (…Meller-Hannich, aaO, S. 663;… aA El-Gayar, aaO). - BGH, 11.09.2024 - I ZR 168/23
Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu …
Auf die Benennung der Forderungshöhe kann im Streitfall nicht entsprechend der von der Rechtsprechung zu Schadensersatz- und Geldentschädigungsklagen entwickelten Ausnahmefälle verzichtet werden, wonach es bei einem Anspruch auf Geldentschädigung dann keines exakt bezifferten Antrags bedarf, wenn die Bestimmung des Betrags maßgeblich von richterlicher Schätzung (§ 287 ZPO) oder richterlichem Ermessen abhängt (vgl. RG, Vereinigte Zivilsenate, Beschluss vom 28. Juni 1888 - III 151/87, RGZ 21, 382, 387; BGH, Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66, NJW 1967, 1808 [juris Rn. 14]). - BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
aa) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt (Senatsurteil vom 16. Mai 1984 - VIII ZR 18/83 = WM 1984, 1095, 1097 unter II 2 a m. w. Nachw.; ferner BGHZ 48, 249, 250 und Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts 14. Aufl. Bd. I § 23 I c m. w. Nachw.).Eine solche, zur dauernden Leistungsverweigerung berechtigende Einrede stellt auch die Verjährungseinrede nach § 222 Abs. 1 BGB dar (…BGHZ 34 aaO; 48, 249, 250).
- BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines …
Das wäre zwar der Fall, wenn der - unterstellte - Ersatzlieferungsanspruch der Klägerin aus § 480 Abs. 1 BGB zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt gewesen wäre, weil der Verkäufer danach gemäß § 222 Abs. 1 BGB berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (BGHZ 34, 191, 197; 48, 249, 250; 104, 6, 11). - BGH, 09.01.2024 - II ZR 65/23
GmbH: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlage vor …
Ungeachtet dessen kann aber bereits die Vollendung der Verjährung als solche Rechtswirkung entfalten (vgl. für den Schuldnerverzug BGH, Urteil vom 24. Januar 1961 - VIII ZR 98/59, BGHZ 34, 191, 197; Urteil vom 12. Juli 1967 - VIII ZR 180/65, BGHZ 48, 249, 250; aber offen gelassen im Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87, BGHZ 104, 6, 11 f. und im Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90, BGHZ 113, 232, 236;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 286 Rn. 10;… MünchKommBGB/Ernst, 9. Aufl., § 286 Rn. 32 mwN;… a.A. BeckOGK BGB/Dornis, Stand: 1.10.2022, § 286 Rn. 117 ff.). - BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90
Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines …
Denn der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt (st. Rspr. BGHZ 34, 191, 197; 48, 249, 250; 104, 6, 11). - BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 68/78
Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers bei Verjährung des Kaufpreisanspruchs
In einem später entschiedenen Fall (BGHZ 48, 249) war der Herausgabeanspruch des Abzahlungsverkäufers bereits in erster Instanz zuerkannt und nicht mehr Gegenstand der Revisionsentscheidung, die sich deshalb nur mit den Ansprüchen nach §§ 1 und 2 AbzG zu befassen hatte.Zwar kann sie diese Nutzungsvergütung nicht über einen vom Beklagten nicht oder nur in geringerer Höhe gestellten Rückforderungsanspruch hinaus fordern, weil der Beklagte als Abzahlungskäufer sonst schlechter stünde als ein Nichtabzahlungskäufer (BGHZ 48, 249, 250).
- OLG München, 11.09.2019 - 7 U 3545/18
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung eines gekauften PKW …
Damit konnte der Beklagte zunächst nicht in Verzug mit der Erfüllung dieses Anspruchs kommen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.1967 - VIII ZR 180/65, Rz. 4;… Urteil vom 16.5.1984 - VIII ZR 18/83, Rz. 22;… Urteil vom 16.1.1988 - VIII ZR 184/84, Rz. 19). - LG Bonn, 24.11.2021 - 1 O 369/20 Denn der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er sich - wie hier - auf seine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht gewährt (st. Rspr.; BGHZ 34, 191, 197; BGHZ 48, 249, 250; BGHZ 104, 6, 11; BGH, NJW 1991, 1048, 1049).
- OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 1 U 130/00
Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Verkäufers einer Immobilie zur Kündbarkeit …
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