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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1965 - VIII ZR 189/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3496
BGH, 05.07.1965 - VIII ZR 189/63 (https://dejure.org/1965,3496)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1965 - VIII ZR 189/63 (https://dejure.org/1965,3496)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1965 - VIII ZR 189/63 (https://dejure.org/1965,3496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von verlorenen Baukostenzuschüssen soweit sie "nicht abgewohnt" sind - Schnelle Instandsetzung einer Mietwohnung im Rahmen einer Schadensminderungspflicht des Vermieters in Bezug auf den Mietausfall wegen einer leerstehenden Wohnung - Schäden an einer Wohnung ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WM 1965, 1082
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - VIII ZR 189/63
    Dabei ist von der nunmehr geläuterten Rechtsprechung auszugehen, wonach grundsätzlich auch als verloren bezeichnete Baukostenzuschüsse nach Bereicherungsgrundsätzen zurückzuzahlen sind (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 3. Februar 1959 - VIII ZR 91/58 - NJW 1959, 872 = WM 1959, 538 sowie BGHZ 29, 289 = NJW 1959, 1424 = WM 1959, 544).

    Daß die Klägerin ihrerseits Gegenansprüche wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch die Beklagte hat - mehr sagt auch Wörbeler in NJW 1959, 1424, 1425 [BGH 12.02.1959 - VIII ZR 54/58], auf den sich die Revision bezieht, nicht -, bedeutet nur, daß die Ansprüche gegeneinander abgerechnet werden müssen.

  • BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - VIII ZR 189/63
    Dabei ist von der nunmehr geläuterten Rechtsprechung auszugehen, wonach grundsätzlich auch als verloren bezeichnete Baukostenzuschüsse nach Bereicherungsgrundsätzen zurückzuzahlen sind (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 3. Februar 1959 - VIII ZR 91/58 - NJW 1959, 872 = WM 1959, 538 sowie BGHZ 29, 289 = NJW 1959, 1424 = WM 1959, 544).
  • BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65

    Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage; …

    Die Klausel regelt daher nicht den Fall eines vorzeitigen Endes des Vertrages (Senatsurteil vom 5. Juli 1965 - VIII ZR 189/63).
  • BGH, 28.05.1975 - VIII ZR 70/74

    Abschluss eines Pachtvertrages - Erlöschen eines Unterpachtverhältnisses durch …

    War die Ablösung dagegen Entgelt für die Überlassung von Geschäft nebst Inventar auf Zeit , so wären Bereicherungsansprüche der Beklagten nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil sie - möglicherweise - die Beendigung des Unterpachtvertrages verschuldet haben (Senatsurteile vom 5. Juli 1965 - VIII ZR 189/63 = WM 1965, 1082, 1084 a.E. und vom 10. Mai 1967 - VIII ZR 69/65 = WM 1967, 851, 853).
  • BGH, 10.05.1967 - VIII ZR 69/65

    Entschädigung für die Aufbauleistung eines Pächters - Vorzeitige Beendigung des …

    Bei der nach § 157 BGB vorzunehmenden Ausfüllung der Vertragslücke darf indessen nicht, wie es das Berufungsgericht getan hat, allein auf die subjektiven Vorstellungen der Vertragspartner abgestellt werden, sondern es muß von objektiven Gesichtspunkten ausgegangen und gefragt werden, wie die Parteien bei vernünftiger Betrachtungsweise und Berücksichtigung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände die Streitfrage geregelt hätten, wenn sie sich ihrer beim Vertragschluß bewußt gewesen wären (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juli 1965 - VIII ZR 189/63 = WM 1965, 1082, 1084).

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß der auf den Bereicherungsvorschriften beruhende Anspruch auf Erstattung von Aufbauleistungen des vorzeitig weichenden Pächters nicht schon deshalb entfällt, weil die Beendigung des Vertrages auf seinem Verschulden beruht (Urteil vom 5. Juli 1965 - VIII ZR 189/63 = WM 1965, 1082, 1084).

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