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| BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 192/73 |
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Bürgschaft - Garantieversicherer - Gewährleistung - Bauunternehmer
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1167
- WM 1974, 1154
- DB 1974, 2395
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.05.1969 - VIII ZR 135/67
Rechtsstellung des Berechtigten vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 192/73
Da der Eintritt der Bedingung heute nicht mehr von der Klägerin herbeigeführt werden kann, ist der nach § 158 Abs, 1 BGB bestehende Schwebezustand beendet (vgl, Senatsurteil vom 28, Mai 1969 - VIII ZR 135/67 = LM Nr. 11 zu § 158 BGB = MDR 1969, 1001 « BB 1969, 811; Palandt/Heinrichs, BGB, 33 Aufl, Anm. 1 zu § 158), Mit Recht greift die Revision die Meinung des Berufungsgerichts an, daß mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunden durch die Beklagte an die Klägerin für die Beklagte keine Verpflichtung entstanden sei.
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur …
Da auch ein künftiger Bedingungseintritt ausgeschlossen erscheint, ist der nach § 158 Abs. 1 BGB bestehende Schwebezustand beendet und der aufschiebend bedingte Kaufvertrag endgültig wirkungslos (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - VIII ZR 192/73, WM 1974, 1154, unter I). - BGH, 15.01.1992 - IV ZR 317/90
Verweigerung einer behördlichen Genehmigung für einen Grundstückskaufvertrag; …
Wegen des Aufhebungsbeschlusses vom 27. Oktober 1988 steht mit der erforderlichen Gewißheit, der gegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen können, fest, daß die Bedingung nicht mehr eintreten kann, also ausgefallen ist (BGH, Urteil vom 16.10.1974 - VIII ZR 192/73 - VersR 1974, 1167 unter I). - BVerwG, 20.03.1984 - 1 B 32.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erledigte …
Daraus folgt ohne weiteres, daß der durch die aufschiebende Bedingung bewirkte Schwebezustand beendet ist (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1974 - VIII ZR 192/73 - VersR 1974, 1167 [1168]) und von der Verfügung der Beklagten keine Rechtswirkungen mehr ausgehen.
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