Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1993 - VIII ZR 200/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,43518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; Buchwertabfindung eines stillen Gesellschafters
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91
Wirksamkeit einer gesellschaftsvertraglichen Regelung über Abfindung eines …
Auszug aus BGH, 13.10.1993 - VIII ZR 200/93
Die gesellschaftsvertragliche Regelung, daß ein stiller Gesellschafter zu Buchwerten abzufinden ist, ist auch dann wirksam, wenn vereinbart ist, die stille Gesellschaft wie eine Kommanditgesellschaft zu führen (OLG München, Urt. v. 8.7. 1992 - 7 U 1562/91, rkr. nach Nichtannahmebeschluß des BGH v. 13.10.1993 - VIII ZR 200/93, DB 1993, 2325).
- OLG Braunschweig, 08.10.2003 - 3 U 69/03
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien; Kapitalbildende …
Nach der Rspr. ist es nicht Sinn und Zweck des § 6 AGBG, dem Kunden durch den ersatzlosen Fortfall von Klauseln Vorteile zu verschaffen, die das Vertragsgefüge einseitig zu seinen Gunsten verschieben (…BGH 13.11.1997 IX ZR 289/96 = NJW 1998, S. 450 (451);… OLG Hamm 14.12.1994 20 U 144/94 = NJW-RR 1995, S. 111 (112); BGH 31.10.1984 VIII ZR 200/93 = NJW 1985, S. 621 (622)).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.