Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1964 - VIII ZR 205/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 494
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
- BGH, 14.06.1951 - IV ZR 37/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.03.1964 - VIII ZR 205/62
Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Meinung in dem Urteil IV ZR 37/50 vom 14. Juni 1951 (NJW 51, 643) angeschlossen.
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78
Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung
Der Bundesgerichtshof legt den als Ausnahmevorschrift verstandenen § 817 Satz 2 BGB seit langem einschränkend aus und lehnt seine ausdehnende Anwendung ab (vgl. etwa BGHZ 8, 348, 371; 39, 87, 91; 41, 341, 349; 44, 1, 6; 50, 90, 92; 63, 365, 369; BGH Urteil vom 23. März 1964 - VIII ZR 205/62 = LM BGB § 817 Nr. 20).
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