Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1974 - VIII ZR 209/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsabschluss unter dem Gesichtspunkt der Duldungsvollmacht - Rücktritt vom Kaufvertrag - Erfordernis einer Nachfristsetzung - Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Provisionsvertrages - Möglichkeit der Bereitstellung eines Akkreditivs
Papierfundstellen
- DB 1974, 1381
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1965 - V ZR 142/63
Folgen eigener Vertragsuntreue bei Erfüllungsverweigerung des Vertragspartners - …
Auszug aus BGH, 30.01.1974 - VIII ZR 209/72
Allerdings setzt ein derartiger Schadensersatzanspruch voraus, daß ... selbst zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten - der rechtzeitigen Stellung des Akkreditivs - in der Lage war, bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages die vereinbarte Provision verdient hätte und ihm insoweit durch das vertragswidrige Verhalten der Beklagten ein Schaden entstanden ist (RG JW 1925, 606; BGH Urteil vom 25. Mai 1965 - V ZR 142/63 = LM BGB § 326 [A] Nr. 12 = JZ 1965, 452 = WM 1965, 1011;… Reimer Schmidt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 326 Rdn 11).
- BGH, 01.06.1976 - VI ZB 23/75
Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung wegen eines unabwendbaren Zufalls …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der beschließende Senat folgt, fordert vielmehr von dem Anwalt, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird, und zwar auch dann, wenn er die routinemäßige Berechnung und Kontrolle der in seinem Büro gängigen Fristen einer zuverlässigen und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen habe (BGH Urt.v.15. November 1972 - VIII ZR 209/72 - VersR 73, 129, 130; Beschluß vom 27. Februar 1975 - VII ZB 31/74 - VersR 75, 614, 615; Beschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 - VersR 76, 342, jeweils mit w.Nachw.).
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