Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 210/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustellungsmangel durch fehlende Beglaubigung und Scheinurteil - Schätzung einzelner Schadensteile bei fehlenden Grundlagen für eine Schätzung des Gesamtschadens - Unwiderruflichkeit des Einverständnisses zur schriftlichen Entscheidung - Schadensersatz wegen Verletzung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.10.1958 - V ZR 158/57
Schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 210/63
Daß das Einverständnis zur schriftlichen Entscheidung nicht frei widerrufen werden kann, entspricht der in BGHZ 28, 278 vertretenen Auffassung des Bundesgerichtshofes.Bereits in BGHZ 11, 27, 31 und BGHZ 28, 278, 284 [BGH 29.10.1958 - V ZR 158/57] ist ausgesprochen worden, daß die Parteien auch im schriftlichen Verfahren noch weitere Schriftsätze einreichen dürfen, die selbst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist noch berücksichtigt werden können.
- BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
Auszug aus BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 210/63
Sind genügende Grundlagen für eine Schätzung des Gesamtschadens nicht vorhanden, dann muß geprüft werden, ob nicht die Schätzung einzelner Schadensteile möglich ist und, wenn das zutrifft, die Schätzung im Rahmen des Möglichen vorgenommen werden (BGH Urt.v. 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63 - BGH Warn 1964 Nr. 17 = NJW 1964, 589). - BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
Schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 210/63
Bereits in BGHZ 11, 27, 31 und BGHZ 28, 278, 284 [BGH 29.10.1958 - V ZR 158/57] ist ausgesprochen worden, daß die Parteien auch im schriftlichen Verfahren noch weitere Schriftsätze einreichen dürfen, die selbst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist noch berücksichtigt werden können. - BGH, 14.07.1964 - VIII ZB 3/64
Zustellung der Urteilsformel
Auszug aus BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 210/63
Da das Urteil somit trotz des der Zustellung anhaftenden Mangels wirksam verlautbart wurde, ist es nicht als Scheinurteil anzusehen (BGHZ 42, 94, 97) [BGH 14.07.1964 - VIII ZB 3/64]. - BGH, 21.10.1965 - III ZR 189/64
Zeitpunkt der Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 Zivilprozessrecht (ZPO) - Ein …
Auszug aus BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 210/63
Im Urteil vom 21. Oktober 1965 (III ZR 189/64 - NJW 1966, 52 = BGHZ Warn 1965 Nr. 201) wird nochmals die Auffassung vertreten, das Gesetz gebe keinerlei hinreichende Grundlage für die Annahme, daß nach Vorlage der Einverständniserklärungen der Parteien ein weiterer Parteivortrag ausgeschlossen werden solle.
- BGH, 01.12.1976 - VIII ZR 266/75
Schadensersatz wegen eines unberechtigten Rücktritts von einem …
Wie der Senat schon in einem unveröffentlichten Urteil vom 23. Februar 1966 - VIII ZR 210/63 - ausgesprochen hat, kann es als allgemeine Erfahrung gelten, daß ein Kaufmann heute mit Kontokorrentkrediten arbeitet, - so auch die Klägerin in einer ihren Verkaufsobjekten entsprechenden Höhe. - BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 64/65
Eine die Erstattungspflicht begründende Vereinbarung durch eine in einem Satz …
Steht eine Forderung ihrem Grunde nach fest und ist nur ihre Höhe nicht sicher zu ermitteln, so darf der Richter die Klage nicht mangels Beweis abweisen, sondern muß zur Schätzung nach § 287 ZPO greifen (RGZ 148, 70; Senatsurteil vom 23. Februar 1966 - VIII ZR 210/63 S. 9 - und Urteil vom 1. März 1961 - III ZR 9/50 = LM § 287 ZPO Nr. 3 - NJW 1951, 405).
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