Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 213/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermittlung eines tatsächlich entstandenen Schadens durch ein Gericht - Berechnung eines konkreten Schadens auf der Grundlage eines hypothetischen Falls - Entlastung einer zum Schadensersatz verpflichteten Partei durch Aufnahme einer anderen Tätigkeit - Anrechnung des ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 64/65
Eine die Erstattungspflicht begründende Vereinbarung durch eine in einem Satz …
Das Revisionsgericht kann die übrigen Erwägungen, die das Berufungsgericht im Rahmen des § 287 ZPO angestellt und ausführlich dargelegt hat, nur darauf nachprüfen, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche Tatsachen außer acht geblieben sind (BGHZ 39, 198, 219 [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61]; Senatsurteil vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 213/63).
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