Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,6684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urteil - Schadenersatz - Rechtskraft
Papierfundstellen
- MDR 1970, 134
- VersR 1970, 59
- DB 1969, 2226
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68
Nach einhelliger Rechtsprechung die von einem Teil des Schrifttums sogar als noch zu weitgehend abge-i' lehnt wird (Nachweise in BGHZ 50 115s 117) können die Folgen der Rechtskraft eines unrichtigen Urteils durch die Zulassung eines Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB nur dann beseitigt v/erden wenn das rechtskräftige Urteil durch unlauteres Verhalten erschlichen worden ist oder v/enn den von dem Urteil Gebrauch machenden Teil die Unrichtigkeit bekannt ist und besondere Umstände hinzutreten welche die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 26 391 396 mit weiteren Nachweisen)" Hier steht nicht einmal fest daß das Urteil des Landgerichts im Räumungsrechtsstroit sachlich "nachweisbar unrichtig" (BGHZ 40 130 133) gev/esen ist. - BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57
Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68
Nach einhelliger Rechtsprechung die von einem Teil des Schrifttums sogar als noch zu weitgehend abge-i' lehnt wird (Nachweise in BGHZ 50 115s 117) können die Folgen der Rechtskraft eines unrichtigen Urteils durch die Zulassung eines Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB nur dann beseitigt v/erden wenn das rechtskräftige Urteil durch unlauteres Verhalten erschlichen worden ist oder v/enn den von dem Urteil Gebrauch machenden Teil die Unrichtigkeit bekannt ist und besondere Umstände hinzutreten welche die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 26 391 396 mit weiteren Nachweisen)" Hier steht nicht einmal fest daß das Urteil des Landgerichts im Räumungsrechtsstroit sachlich "nachweisbar unrichtig" (BGHZ 40 130 133) gev/esen ist. - BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52
Auszug aus BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68
von ihm gestellten Beweisanträge" b) Es besteht auch kein Anhalt dafür, daß die etwaige Unrichtigkeit des Urteils des Landgerichts im Räumungsprozeß der Beklagten bekannt gewesen sei" Selbst wenn das Urteil auch im Ergebnis unrichtig sein sollte, so beruht die Unrichtigkeit nicht auf der Ver\ertung von Tatsachen, die falsch waren, sondern auf einer unrichtigen Würdigung des Sachverhalts durch das Landgericht" Es spricht aber nichts dafür, daß die Beklagte die Unrichtigkeit dieser Beurteilung erkannt hebe" Lie von dem Kläger in dem jetzigen Rechtsstreit vertretene Auffassung würde es der unterlegenen Partei nach Beendigung eines Rechtsstreits ermöglichen, die Unterlassung der Vollstreckung aus dem gegen sie ergangenen Urteil von der obsiegenden Partei mit der Begründung zu verlangen, das Gericht habe dinc Tat- oder Rechtsfrage unrichtig entschieden, und das sei von der obsiegenden Partei auch erkannt worden" Würde dem gefolgt, so könnte also die unterliegende Partei in einem neuen Rechtsstreit nachprüfen lassen, ob die Gerichte im ersten Rechtsstreit die Sach- und Rechtslage richtig beurteilt hatten" Pür ein solches Verfahren bietet die Rechtsordnung keine Handhabe" Sicherlich ist es nicht auszuschließen, daß auch Gerichte gelegentlich tatsächliche oder rechtliche Fehlbeurteilungen vornehmen" Um solche nach Möglichkeit zu vermeiden, sind der unterlegenen Partei die in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Rechtsmittel gegeben" Findet sich aber der Rechtsfohler in einem Urteil, das nicht der Anfechtung durch Rechtsmittel unterliegt und das daher mit seiner Verkündung rechtskräftig wird, so gebietet es die Rechtskraft dieses Urteils, daß es von der unterlegenen Partei grundsätzlich hingenommen wird«, Die Rechts kraft wirkt dahin 3 daß keine neue Verhandlung und Entscheidung über den rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch mehr zulässig isto Die Rechtskraftv/irkung hat somit den Vorrang vor dem Interesse an einem den Sachverhalt tat sächlich und rechtlich richtig beurteilenden Urteil (vglo BGH Urto vom 11. März 1953 - II ZR 180/52 - m ZPO § 322 Hr. 10).
- BGH, 13.03.1981 - V ZR 115/80
Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 13, 71 [BGH 01.04.1954 - IV ZR 177/53]; 26, 391, 396, 397 [BGH 05.03.1958 - IV ZR 307/57]; 50, 115, 117 [BGH 27.03.1968 - VIII ZR 141/65]; BGH Urteil vom 22. Oktober 1969 - VIII ZR 216/68 = LM BGB § 826 Fa Nr. 20 = MDR 1970, 134 = BB 1969, 1459; jeweils m.w.Nachw.) wie auch schon des Reichsgerichts (vgl. die Nachweise in den angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs;… außerdem Thumm, Die Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftige Urteile, 1959, S. 43 ff) kann allerdings nicht nur das sittenwidrige Erwirken, sondern auch das sittenwidrige Ausnutzen eines als unrichtig erkannten rechtskräftigen Urteils einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB begründen. - BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 221/67
Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - Zurückweisung des von der …
Indes ist ihr entsprechendes Schadensersatzbegehren durch Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage (VIII ZR 216/68) rechtskräftig abgewiesen worden. - BGH, 18.03.1970 - V ZR 83/67
Zulässigkeit des Rechtswegs vor ordentlichen Gerichten bei zusätzlicher …
Zwar haftet, wer vorsätzlich mittels Irreführung des Gerichts ein unrichtiges Urteil erschleicht und davon nach Rechtskräftigwerden Gebrauch macht, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dem Prozeßgegner für den dadurch verursachten Schaden, und eine entsprechende Schadensersatzpflicht kann unter gewissen, eine besonders sittenwidrige Handlungsweise begründenden Umständen auch denjenigen treffen, der ein nicht erschlichenes Urteil in Kenntnis der Unrichtigkeit ausnutzt (BGHZ 26, 391, 396 f [BGH 05.03.1958 - IV ZR 307/57]; 40, 130, 132 [BGH 05.06.1963 - IV ZR 136/62]; Urteile vom 19. Juni 1964, V ZR 37/63, NJW 1964, 1672, 1673, und vom 22. Oktober 1969, VIII ZR 216/68, WM 1969, 1487, jeweils mit Nachweisen).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.