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| BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (RGZ 150, 1), der Auffassung, der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB könne schon aus dem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geschlossen werden, und es genüge, wenn sich die Vertreter der Klägerin böswillig oder auch nur grob fahrlässig (dazu zu vgl. BGH Urteile vom 5. März 1951 IV ZR 107/50 = NJW 1951, 397 und 15. Februar 1956 IV ZR 180/55 = Betrieb 1956, 326) der Erkenntnis verschlossen haben, die Beklagte Habe sich "aus einer mißlichen Lage heraus auf die schweren Bedingungen der Klägerin eingelassen".Dafür sind allein die Verhältnisse maßgebend, die bei Abschluß des Vertrags bestanden haben (RGZ 150, 1, 2; RG JW 1936, 2129 und 1937; 3221).
- RG, 16.04.1920 - VII 480/19
Schenkungssteuer; Notlage einer juristischen Person
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
In RGZ 98, 323 handelte es sich darum, ob unter ganz besonderen Umständen bei einer juristischen Person eine Notlage möglich ist; die sie nach § 11 Nr. 5 des Reichserbschaftssteuergesetzes von der Zahlung der Steuer (Schenkungssteuer) befreit,und wann sich eine Aktiengesellschaft in einer solchen Notlage befindet.Diese Notlage setzt aber auch nach den von der Revision angeführten Reichsgerichtsentscheidung (RGZ 98, 323, 324 und HRR 1928 (nicht 1938), 2080), eine wirtschaftliche Notlage voraus, die das Dasein bedroht.
- BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (RGZ 150, 1), der Auffassung, der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB könne schon aus dem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geschlossen werden, und es genüge, wenn sich die Vertreter der Klägerin böswillig oder auch nur grob fahrlässig (dazu zu vgl. BGH Urteile vom 5. März 1951 IV ZR 107/50 = NJW 1951, 397 und 15. Februar 1956 IV ZR 180/55 = Betrieb 1956, 326) der Erkenntnis verschlossen haben, die Beklagte Habe sich "aus einer mißlichen Lage heraus auf die schweren Bedingungen der Klägerin eingelassen".
- BGH, 04.12.1953 - V ZR 108/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Da es sich bei der Wesergips um eine Kapitalgesellschaft handelt und die Beklagte deren damalige vermeintliche Notlage selbst auf wirtschaftliche Gesichtspunkte stützt, braucht hier nicht darauf eingegangen zu werden, ob der bisher in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelte Begriff der "Notlage" im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB einer erweiterten Auslegung bedarf (vgl. hierzu BGH Urteil vom 4. Dezember 1953 - V ZR 108/52 = LM BGB § 138 (Ba) Nr. 1 = BB 1954, 175). - BGH, 15.02.1956 - IV ZR 180/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (RGZ 150, 1), der Auffassung, der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB könne schon aus dem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geschlossen werden, und es genüge, wenn sich die Vertreter der Klägerin böswillig oder auch nur grob fahrlässig (dazu zu vgl. BGH Urteile vom 5. März 1951 IV ZR 107/50 = NJW 1951, 397 und 15. Februar 1956 IV ZR 180/55 = Betrieb 1956, 326) der Erkenntnis verschlossen haben, die Beklagte Habe sich "aus einer mißlichen Lage heraus auf die schweren Bedingungen der Klägerin eingelassen". - BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Das Berufungsgericht vertritt im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 (NJW 1954; 1601 = MDR 1954, 672 = LM Nr. 5 PreisstopVO § 1) die Auffassung, die Preisstopverordnung vom 26. Januar 1936 finde auf die Verträge vom 3. Februar 1948 keine Anwendung, weil das in Betracht kommende Domänengelände erstmalig zur Errichtung einer Seilbahn und damit zu gewerblichen Zwecken vermietet worden sei Da auch eine Preisfestsetzung im Zuge der Preisüberwachung nicht erfolgt sei, bestehe keine preisrechtliche Bindung. - RG, 12.08.1939 - II 67/39
1. Verstößt die entgeltliche Abgabe und Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis …
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Die von der Revision in diesem Zusammenhang angezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 153, 294, 303, 304 und 161, 153, 157) betreffen Sonderfälle, nämlich den Verkauf einer Arzt- und den einer Rechtsanwaltspraxis. - RG, 08.01.1937 - II 126/36
Ist der Verkauf einer ärztlichen Praxis durch den abgebenden Arzt oder durch die …
Auszug aus BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56
Die von der Revision in diesem Zusammenhang angezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 153, 294, 303, 304 und 161, 153, 157) betreffen Sonderfälle, nämlich den Verkauf einer Arzt- und den einer Rechtsanwaltspraxis.
- BGH, 05.10.1966 - VIII ZR 75/64
Abschluss eines Bierbezugvertrages - Anspruch auf Unterlassung - Nichtigkeit …
Der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 kann allerdings auch schon aus dem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geschlossen werden, wenn sich der Betreffende böswillig oder auch nur grobfahrlässig der Erkenntnis verschlossen hat, der Vertragsgegnerhabe sich aus einer mißlichen Lage heraus auf die schweren Vertragsbedingungen eingelassen (BGH Urt. v. 18. Juni 1957 - VIII ZR 221/56 S. 8; 6. Juli 1966 - VIII ZR 92/64-S. 17 - WM 1966, 832-DB 1966, 1388).
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