Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Möbelübernahmevertrages zwischen dem weichenden und dem neuen Mieter einer preisgebundenen Wohnung - Auswirkungen eines Verstoßes gegen das Verbot mittelbarer Mietpreiserhöhungen - Erstattungsfähige Aufwendungen für eine Instandsetzung - Pflicht zur ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 29 Abs. 2 I. BMG
Abstand - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 532 (Ls.)
- MDR 1977, 393
- WM 1977, 345
- DB 1977, 1181
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56
Rechtsstellung des Scheinvaters
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Darauf hatte die Beklagte einen Rechtsanspruch (vgl. § 402 in Verbindung mit § 397 ZPO; BGHZ 6, 398, 401; 24, 9, 14; 35, 370, 372; st. Rechtsprechung).Gerade im Hinblick auf diesen Schriftsatz fehlt es auch an Anhaltspunkten dafür, daß das Verlangen der Beklagten offensichtlich rechtsmißbräuchlich war und das Berufungsgericht ihm aus diesem Grunde nicht stattzugeben brauchte (BGHZ 24, 9, 14).
- BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52
Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Darauf hatte die Beklagte einen Rechtsanspruch (vgl. § 402 in Verbindung mit § 397 ZPO; BGHZ 6, 398, 401; 24, 9, 14; 35, 370, 372; st. Rechtsprechung).
- BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56
Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Legt man § 29 Abs. 1 1. BMietG unter diesem Blickwinkel aus, daß die Bestimmung den neuen Mieter preisgebundener Wohnräume vor mittelbaren Mietpreiserhöhungen schützen und zugleich den Handel mit derartigen Wohnräumen verhindern soll (BGHZ 26, 78, 80 ff), so findet sie nur Anwendung auf echte Abstandsvereinbarungen, bei denen der Gegenwert für die Zahlung gerade in der Aufgabe des Besitzes durch den weichenden Mieter liegt. - BGH, 19.12.1953 - VI ZR 330/52
Mietabstandsgeld. Preisstop
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Obwohl der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen (BGHZ 12, 71; 18, 325) diese Frage bejaht hatte, hielt der Gesetzgeber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für geboten. - BGH, 26.10.1955 - VI ZR 165/53
Mietabstandsgeld und Preisstop
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Obwohl der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen (BGHZ 12, 71; 18, 325) diese Frage bejaht hatte, hielt der Gesetzgeber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für geboten. - BGH, 21.09.1964 - VIII ZR 263/62
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Durch § 21 des Regierungsentwurfs zum Ersten Bundesmietengesetz (jetzt § 29 Abs. 2) sollte klargestellt werden, daß Abstandszahlungen an weichende Mieter bei preisgebundenen Wohnungen - und zwar unter dem Gesichtspunkt der damit für den neuen Mieter verbundenen mittelbaren Mietpreiserhöhung, wenn diese auch nicht unmittelbar dem Vermieter zufließt - abgesehen von den vorgenannten Ausnahmefällen unzulässig waren (vgl. BTDrs. 2. Wahlperiode Nr. 1110, zu § 21; Schriftlicher Bericht des Bundestagsausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen, zu BTDrs. 1421, zu § 29, - beide abgedruckt bei Fischer-Dieskau/Pergande/Wormit, Bundesmietrecht, 1. BMietG § 29 Vorbemerkung; vgl. dort auch § 29 Anm. 6 [B 656] sowie Senatsurteil vom 21. September 1964 - VIII ZR 263/62 = NJW 1964, 2301 = LM 1. BMietG § 29 Nr. 6). - BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 29/64
Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung einmaliger Leistungen - Verjährung des …
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Soweit die Revision sich unter Berufung auf das Senatsurteil vom 20. April 1966 (VIII ZR 29/64 = WM 1966, 624 = LM 1. BMietG § 29 a Nr. 1/2) auf die Begriffsbestimmung in § 2 der 1. BerechnungsVO stützen will, verkennt sie, daß in Abs. 3 dieser Bestimmung nicht die "Instandsetzung", sondern die "Wiederherstellung" von Wohnräumen definiert ist.
- BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96
Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 4 a Abs. 2 Satz 2 WoVermittG ("soweit") ist die Preisvereinbarung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats vor Einführung des § 4 a WoVermittG (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75 = WM 1977, 345 unter II 4) nicht ins gesamt unwirksam, vielmehr bleibt sie mit dem rechtlich unbedenklichen Teil aufrechterhalten (…so auch Blank aaO., Staudinger/Emmerich aaO., Scheuer in Bub/Treier aaO., a.A. Beuermann GE 1993, 1068, 1074, Bub in Bub/Treier aaO.). - BGH, 10.06.1981 - VIII ZR 101/80
Vorliegen einer unzulässigen Abstandsvereinbarung bei Aufgabe einer Wohnung - …
Die in einen Vertrag über die Übernahme von Möbeln oder sonstigen Gegenständen gekleidete Abstandsvereinbarung ist nach dieser Bestimmung insoweit unwirksam, als der Kaufpreis den Wert der Gegenstände im Zeitpunkt der Übergabe übersteigt (Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75 = WM 1977, 345; in NJW 1977, 532 nur Leitsatz).Außerdem sollen Abstandszahlungen des neuen an den weichenden Mieter - von den in § 29 Abs. 2 1. BMietG umschriebenen Ausnahmefällen abgesehen - unterbunden werden, weil damit eine mittelbare Mietzinserhöhung zu Lasten des neuen Mieters bewirkt wird (Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 aaO).
- BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 319/75
Schadensersatz für beschädigte Pflanzen in einem Gewächshaus - Montage einer …
Darauf hatte sie gemäß § 402 in Verbindung mit § 397 ZPO einen Rechtsanspruch (BGHZ 6, 398, 401; 29, 9, 14; 35.370, 372; Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75).
- OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Anspruch auf Schadensersatz sowie restlichen Mietzins und Nutzungsentschädigung …
Nach der Rechtsprechung des BGH (WM 77, 345, 346) ist wegen des engen Zusammenhangs zwischen Kündigungsrecht und Schadensersatzanspruch haftungsbegründende Norm vielmehr diejenige Bestimmung, die das außerordentliche Kündigungsrecht gewährt, hier also § 542 BGB. - BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 152/80
Gültigkeit einer Abstandsvereinbarung
Eine ausdrückliche Regelung wäre auch deshalb geboten gewesen, weil bis zum Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes trotz der Entscheidung BGHZ 12, 71 sehr umstritten war, ob Abstandszahlungen an den weichenden Mieter der Preisstopverordnung unterlagen (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75 = WM 1977, 345 unter II. 2.; Fischer-Dieskau/Pergande/Wormit, 1. BMG § 29 Anm. 1 und 6) und die bis dahin bestehende Unsicherheit erst durch § 29 Abs. 2 1. BMG beseitigt worden ist. - KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82 Demgemäß darf die Kaution den Wert der überlassenen Einrichtungsgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung nicht wesentlich überschreiten, die Kaution muß also dem Wert der Möbel bei Überlassung etwa entsprechen (vgl. BGH Warn. 1976 Nr. 270 = GE 1977, 206, 207 = WPM 1977, 345, 346 = ZMR 1977, 187, 189 = WuM 1977, 146 für den Verkauf von Einrichtungsgegenständen durch den weichenden Mieter an den Nachmieter).
- OLG Düsseldorf, 18.02.1992 - 24 U 41/91 Darüber besteht in Rechtspr. und Literatur weitgehend Einigkeit zumindest [dann, wenn] die Abstandszahlung auch die Übernahme von Einrichtungen und die Nutzungsmöglichkeit für noch nicht "abgewohnte« Investitionen des [Vor-]Mieters ausgleichen soll, so daß dadurch die Vereinbarung kaufvertragliche Elemente erhält (vgl. dazu [u.a.] BGH, NJW 1977, 532 m.w.N.;… Palandt/Putzo, BGB , 51. Aufl., vor § 535 Anm. 11 b gg;… anders wohl bei reinen Abstandsvereinbarungen Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III 217).
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