Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eingangsstempel - Beweiskraft - Beweiskraft eines Eingangsstempels - Widerlegung der Beweiskraft - Glaubhaftmachung - Eingangsvermerk - Zustellung
Papierfundstellen
- VersR 1973, 186
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56
Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer
Auszug aus BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71
Da das Gesetz nur in einzelnen Fällen eine Glaubhaftmachung anstelle des Beweises ausreichen läBt, handelt es sich um Ausnahme vor Schriften, die im allgemeinen zu einer rechtsähnlJLchen Anwendung nicht geeignet sind, sondern nur dann rechtsähnlich angewandt werden können, wenn dem Ausnahmesatz seinerseits ein engeres Prinzip zugrundeliegt (BGHZ 26, 78, 83). - RG, 05.02.1931 - VI 364/30
Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer in einer öffentlichen Urkunde …
Auszug aus BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71
Durch den Eingangsstempel der Einlauf stelle des Oberlandesgerichts München wurde der Tag bescheinigt, an dem die Einlaufstelle die Berufungsschrift in Empfang genommen hatte (RGZ 131, 284, 288).
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven …
- BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
Widerlegung des durch Anbringung des gerichtlichen Eingangsstempels begründeten …
Der durch den gerichtlichen Eingangsstempel auf einem Schriftstück begründete Beweis, daß es zu dem bescheinigten Zeitpunkt bei Gericht eingegangen ist, kann in dem Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit widerlegt werden (Fortführung von BGH VersR 1973, 186 Nr. 159).Im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in VersR 1973, 186 Nr. 159 entschiedenen Falle, in dem es darauf ankam, ob die Berufungsschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen war, also eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kam, ist die Frage hier zu bejahen.
Sie ersetzt den Beweis und kann hier zur Widerlegung der Beweiskraft des Eingangsstempels genügen (vgl. BGH VersR 1973, 186 Nr. 159).
- BGH, 10.05.1994 - VI ZR 306/93
Wahrung der Berufungsfrist - Einwurf der Berufungsschrift in den für nicht …
Dieser Nachweis erfordert die volle Überzeugung des Gerichts (BGH, Urteile vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 - VersR 1973, 186, 187 sowie vom 11. März 1987 …und vom 22. Juni 1988 = a.a.O.).
- BFH, 14.11.1977 - VIII B 52/77
Eidesstattliche Versicherung - Glaubhaftmachung - Widerlegung der Beweiskraft …
Der Senat schließt sich der im Urteil vom 29. November 1972 VIII ZR 229/71 (VersR 1973, 186, HFR 1973, 310) vertretenen Auffassung des BGH an, daß eidesstattliche Versicherungen lediglich glaubhaft machen und daher nicht geeignet sind, die Beweiskraft einer PZU als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 ZPO - der gemäß § 155 FGO auch im Steuerprozeß gilt - zu widerlegen.Das FG hat beschlossen, der Beschwerde nicht abzuhelfen und unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 29. November 1972 VIII ZR 229/71 (Versicherungsrecht 1973 S. 186, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973 S. 310) darauf hingewiesen, daß eidesstattliche Versicherungen lediglich der Glaubhaftmachung dienten, nicht aber Beweis erbrächten, so daß sie nicht geeignet seien, den Gegenbeweis gegen die Beweiskraft der PZU als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 ZPO zu erbringen.
Der erkennende Senat teilt diese in dem vom FG angeführten BGH-Urteil VIII ZR 229/71 vertretene Rechtsansicht.
- BGH, 16.02.1984 - IX ZB 172/83
Nachtbriefkasten - Berufungsschrift - Rechtzeitigkeit - Nachweis desEinwurfs
Dazu genügt Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO) nicht; die Rechtzeitigkeit der Berufung muß vielmehr zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden (BGH, Urteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 = VersR 1973, 186).Sie war im Gegenteil geeignet, Verwirrung zu stiften, weil sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache VIII ZB 56/72 verwies, die nicht einschlägig ist, während die an der gleichen Fundstelle abgedruckte einschlägige Entscheidung das Aktenzeichen VIII ZR 229/71 trägt.
- BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86
Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis
Die Klägerin hat den ihr nach § 418 Abs. 2 ZPO offenstehenden Gegenbeweis nicht geführt, für den die allgemeinen Beweisvorschriften des Verfahrensrechts gelten; die Rechtzeitigkeit der Berufungsbegründung muß zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71, VersR 1973, 186 unter II. 2; BGH Beschluß vom 16. Februar 1984 - IX ZB 172/83, VersR 1984, 442, 443 unter 2). - BGH, 15.06.1978 - III ZB 19/77
Sofortige Beschwerde gegen die Unzulässigkeit der Berufung wegen Verfristung bei …
Durch den Eingangsstempel der Einlaufstelle wurde der Tag bescheinigt, an dem die Einlaufstelle den Schriftsatz in Empfang genommen hat (BGH VersR 1973, 186/7; RGZ 131, 284, 288).Für den nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässigen Beweis der Unrichtigkeit des Eingangsstempels gelten die allgemeinen Beweisvorschriften des Verfahrensrechts (BGH VersR 1973, 186/7).
- BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92
Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des …
Geht es um die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels, muß die Beweiskraft des Eingangsstempels widerlegt werden, wozu (anders als in dem Verfahren auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: vgl. BGH…, Beschluß vom 3. März 1983 aaO) eine bloße Glaubhaftmachung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 - VersR 1973, 186, 187; BGH…, Beschluß vom 25. März 1982 aaO; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1984 - IX ZB 172/83 - VersR 1984, 442;… ebenso Senatsurteil vom 7. Juni 1990 aaO für das Empfangsbekenntnis). - BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 557/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung rechtlichen Gehörs
Damit macht der Kläger gerade keine (unverschuldete) Fristversäumung geltend (vgl. BGH Urteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 - VersR 1973, 186). - BGH, 29.10.1987 - III ZB 33/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist zur Einlegung der …
Jedoch obliegt dem Berufungskläger der volle Beweis dafür, daß die Berufungsschrift rechtzeitig beim Berufungsgericht eingegangen ist (BGH Urteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 = VersR 1973, 186, Beschluß vom 26. März 1981 - IVa ZB 4/81 = NJW 1981, 1789; vgl. a. Beschluß vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83 = VersR 1983, 491). - BGH, 14.07.1987 - III ZB 20/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
- LG Nürnberg-Fürth, 23.11.2009 - 14 T 9358/09
Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Unterlassungen: Nachweis der bestrittenen …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1995 - 6 Sa 202/94
Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels; Beweiskraft einer öffentlichen …
- BGH, 25.03.1982 - I ZB 1/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 05.03.1997 - VIII ZB 46/96
Unzulässigkeit einer Berufung aufgrund Verfristung - Unterschriebenes …
- BGH, 01.03.1984 - IX ZB 134/83
Voraussetzungen für die Nachmeldung eines Gesundheitsschadensanspruchs
- BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 15/74
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …
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