Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1998 - VIII ZR 230/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 554b Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; HGB § 89b; ; HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Analoge Anwendung des § 89b des Handelsgesetzbuches (HGB) auf Kraftfahrzeug-Vertragshändler ; Abzug aus Billigkeitsgründen nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
AA des VH, Ausschluss der Analogie, Veräußerung der Kundenkartei, nachvertragliche Wettbewerbstätigkeit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 16.09.1998 - VIII ZR 230/97
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Zülch, Dr. Hübsch, Ball und Dr. Leimert am 16. September 1998 gemäß § 554b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 54, 277) . - BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90
Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen
Auszug aus BGH, 16.09.1998 - VIII ZR 230/97
Ausgleichsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob der ausgeschiedene Händler selbst oder ob ein Dritter sich nach Vertragsbeendigung den von dem Händler geschaffenen Kundenstamm in den Grenzen des Zulässigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 294/90 = WM 1993, 1471 unter II 1 a) für eine Konkurrenztätigkeit nutzbar macht. - BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
Auszug aus BGH, 16.09.1998 - VIII ZR 230/97
Soweit eine solche nachvertragliche Konkurrenztätigkeit nicht bereits bei der Prognose der Unternehmervorteile (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB) zu berücksichtigen ist, wird ihr regelmäßig durch einen Abzug aus Billigkeitsgründen nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB Rechnung zu tragen sein (vgl. Senatsurteil vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 7/95 = WM 1996, 1558 unter B I 4 a m.w.Nachw.).
- BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 350/04
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers bei Weitergabe der Kundenkartei an Dritte
Diese Auffassung widerspricht nicht nur einem - unveröffentlichten - Senatsbeschluss (Beschluss vom 16. September 1998 - VIII ZR 230/97, m.w.Nachw.), sondern - ohne dass das Berufungsgericht dies erwähnt hat - auch einem früheren Urteil des Berufungsgerichts selbst, in dem der genannte Senatsbeschluss zustimmend wiedergegeben wird (Urteil vom 4. Dezember 2002 - 7 U 2177/02; die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat durch Beschluss vom 13. September 2005 - VIII ZR 251/04 zurückgewiesen).Ausgleichsrechtlich macht es dabei keinen Unterschied, ob der ausgeschiedene Handelsvertreter selbst oder ob ein Dritter sich nach Vertragsbeendigung den von dem Handelsvertreter geschaffenen Kundenstamm in den Grenzen des Zulässigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 294/90, WM 1993, 1471 unter II 1 a) für eine Konkurrenztätigkeit nutzbar macht (Senatsbeschluss vom 16. September 1998, aaO.).
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