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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - VIII ZR 262/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10850
BGH, 25.10.2005 - VIII ZR 262/04 (https://dejure.org/2005,10850)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - VIII ZR 262/04 (https://dejure.org/2005,10850)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - VIII ZR 262/04 (https://dejure.org/2005,10850)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Soweit der Senat bei einer Rückforderung von Mieterhöhungen, die auf die Vorschrift des § 10 WoBindG gestützt waren, die Beurteilung durch das dortige Berufungsgericht gebilligt hat, der Rückforderung stehe im Falle der Unanwendbarkeit der Preisvorschriften des öffentlich geforderten Wohnungsbaus jedenfalls das Gebot von Treu und Glauben entgegen (Beschluss vom 25. Oktober 2005 - VIII ZR 262/04, GE 2005, 1418), lag dem ein anderer Sachverhalt zugrunde, als er hier zu beurteilen ist, weil im Mietvertrag auf die Preisvorschriften verwiesen war und auf deren Grundlage über einen längeren Zeitraum - von der zuständigen Stelle bewilligte und durch Übersendung der Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesene - Mieterhöhungen vorbehaltlos gezahlt worden waren.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2012 - 24 C 112/12

    Wohnraummiete: Vereinbarung einer Kostenmiete bei nicht preisgebundenem Wohnraum; …

    Soweit die Klägerin ein Urteil des Landgerichts Berlin - 67 S 573/10 - einreicht (Bl. 90 ff d. A.), das seinerseits Bezug nimmt auf einen Beschluss des BGH vom 25.10.2005 (GE 2005, 1418), in dem es heißt, dass der Vereinbarung einer Wohnung als "öffentlich-gefördert" und "preisgebunden" konstitutive Bedeutung zukomme, vermag dies am Ergebnis nichts zu ändern.
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