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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,406
BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63 (https://dejure.org/1964,406)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1964 - VIII ZR 262/63 (https://dejure.org/1964,406)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1964 - VIII ZR 262/63 (https://dejure.org/1964,406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2203
  • MDR 1964, 914
  • DB 1964, 1024
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 201/56

    Wettbewerbsverbot im Pachtvertrag

    Auszug aus BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63
    Ein Wettbewerbsverbot darf, wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, den Verpflichteten in der Berufsausübung nicht übermäßig beschränken (Urteile v. 17. Dezember 1956 - II ZR 2o2/55 - WM 1957, 32o = BB 1957, 2o2; des erkennenden Senats v. 3o. April 1957 - VIII ZR 2ol/56 - in BGHZ 24, 165 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 26.01.1989 - X ZR 23/87

    Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung; Einseitige Bestellung des …

    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof wiederholt schon solche Vereinbarungen wegen ihres objektiven Regelungsgehaltes für sittenwidrig und unwirksam erklärt, die eine sachlich nicht gerechtfertigte übermäßige Einschränkung der wirtschaftlichen Entschließungs- und Bewegungsfreiheit (vgl. u. a. BGHZ 37, 381, 385; 83, 313, 316 ff.; BGH NJW 1983, 159;… BGHR BGB § 138 Abs. 1, "Getränkebezugsvertrag 1«, jeweils m. w. Nachw.), der Freiheit der Berufsausübung (vgl. u. a. BGHZ 91, 1, 6 ff. [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83]; BGH NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63]; 1986, 2944 [BGH 28.04.1986 - II ZR 254/85]jeweils m. w. Nachw.) oder der Freizügigkeit (BGH NJW 1972, 1414) enthielten.
  • OLG Dresden, 03.01.2006 - 5 U 1451/05

    Mietvertrag; Gewerberaum; Zwischenfeststellungswiderklage

    Diese ist nämlich nicht vergleichbar mit der eines Verpächters, der ein zeitlich befristetes und örtlich begrenzt schutzwürdiges Interesse daran hat, dass der Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe der Apotheke einschließlich Einrichtung und Kundenstamm nicht durch Eröffnung einer Konkurrenzapotheke in nächster Nähe die mit dem bisherigen Betrieb geschaffenen Bindungen zu Kunden, Ärzten und sonstigen Geschäftspartnern zu seinen Gunsten und zum Nachteil des Verpächters nutzt und so den Wert der zurückgegebenen Pachtsache entscheidend mindert (BGH NJW 1964, 2203).

    So sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote über einen Zeitraum von drei Jahren (BGH NJW 1964, 2203; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.1986, Az. 2 U 243/85, zitiert nach JURIS) bzw. fünf Jahren (OLG Stuttgart RP 1978, 476, 477) wegen unangemessener Benachteiligung des Verpflichteten für unwirksam befunden worden.

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Bürogehilfen eines Steuerberaters (BAGE 18, 291 ff. = AP Nr. 13, 62 ff. = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision), Buchhalter eines Helfers in Steuersachen (BAG, AP Nr. 20 zu Art. 12 GG ), Helferin Steuersachen (BAGE 6, 291 = AP Nr. 7 zu Art. 12 GG ; vgl. auch BAGE 10, 76 = AP Nr. 17 zu § 74 HGB ), Chemiker (BAG, AP Nr. 1 zu § 611 Konkurrenzklausel), Anwaltsassessor (Landgericht Schweinfurt, DRZ 1950, 520 mit Anm. von Weil), Apotheker (BGH, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel = NJW 1964, 2203 Nr. 1), Wirtschaftsprüfer (BGH, LM Nr. 5 zu § 138 [Cf] BGB = NJW 1968, 1717 Nr. 2 = MdR 1968, 996 Nr. 3 = BB 1968, 808), Schlagersänger (LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel), Schaufensterdekorateure (LAG Düsseldorf, AP Nr. 15 zu § 59 HGB ), eine minderjährige Buchhalterin eines Steuerberaters (LAG Berlin, AP Nr. 1 zu § 113 BGB ), eine minderjährige Friseuse (AP Nr. 23 zu § 138 BGB ).
  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des …

    Von diesem Zeitpunkt an besteht keine Notwendigkeit mehr an der Fernhaltung der Konkurrenz des Veräußerers; vielmehr geht dessen schutzwürdiges Interesse an einer möglichst geringen Beschränkung seiner beruflichen Bewegungsfreiheit vor (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1979 a.a.O. und BGH Urteile vom 10. Juni 1964 - VIII ZR 262/63 "Pachtapotheke" sowievom 19. November 1973 - II ZR 52/72 = WM 1974, 74, 76).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2005 - 1 U 211/04

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit des im Mietvertrag enthaltenen Konkurrenzverbots …

    Eine Ausschaltung der Klägerin kann nach den obigen Grundsätzen nicht für eine längere Zeit beansprucht werden, als den Beklagten oder deren neuem Mieter durch die geschäftlichen Beziehungen der Klägerin eine Konkurrenz droht (vgl. BGH NJW 1964, 2203 f.).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77

    Unterlassungsanspruch bezüglich des Betriebs einer Apotheke auf Grund einer …

    Der BGH (NJW 64, 2203) hat für Apothekenpachtverträge ausgesprochen, daß eine in dem Apothekenpachtvertrag vereinbarte Wettbewerbsbeschränkung des Pächters für die Zeit nach Beendigung des Pachtverhältnisses auf keinen Fall über die schutzwerten Interessen des durch das Wettbewerbsverbot Berechtigten hinausgehen darf.

    Der BGH (NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] ) hat in jenem Fall aufgrund des Vorbringens der Parteien und einer Äusserung der Landesapotheker-Kammer angenommen, daß sich die geschäftlichen Beziehungen des Pächters innerhalb von 3 Jahren hinreichend verflüchtigen würden.

  • KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73

    FV, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Sittenwidrigkeit, …

    Ein solcher Verstoß liegt jedoch vor, wen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten ohne Gegenleistung des Begünstigten unangemessen eingeschränkt wird (BGH in BB 1957, 202; NJW 1964, 2203; BB 1972, 772).

    Zwar kann der Franchisegeber, der die Möglichkeit hat, die freigewordene Franchise sofort neu zu erteilen, ein schutzwürdiges Interesse daran haben, daß der bisherige Franchisenehmer einige Jahre lang nicht in seinem bisherigen Vertragsgebiet in demselben Gewerbe oder derselben Branche tätig wird und ihm durch seine Konkurrenz wirtschaftliche Nachteile zufügt (vgl. BGH MDR 1964, 914; OLG Hamm, BB 1971, 1077).

  • OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98

    Bestand eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Zulässigkeit von …

    a) Zwar hat der Bundesgerichtshof ein auf drei Jahre ab Ausscheiden befristetes Konkurrenzverbot für einen Apotheker noch als wirksam angesehen (BGH, NJW 1964, 2203).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.1989 - 7 U 230/89

    Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen ein vertragliches …

    In einem Urteil vom 10. Juni 1964 (DB 1964, 1024) hat der BGH als Revisionsgericht ein zeitlich unbegrenztes Wettbewerbsverbot selbst auf 3 Jahre zurückgeführt und das Wettbewerbsverbot mit dieser Beschränkung aufrechterhalten.

    Bei der Frage, welche Dauer angemessen ist, sind die schutzwürdigen Interessen des durch das Wettbewerbsverbot Berechtigten, hier also der Klägerin, zu berücksichtigen (BGH DB 1964, 1024) sowie ferner die Belange des Verpflichteten, hier des Erstbeklagten, und die sonstigen Umstände des Einzelfalles.

  • OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85

    Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbotes wegen Verstoßes gegen die guten Sitten; …

    Nach herrschender Meinung (BGHZ 91, 1 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] ; BGH NJW 1979, 1605; 1968, 1717 [BGH 09.05.1968 - II ZR 158/66] ; 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] jeweils mit weiteren Nachweisen) darf ein vertragliches Wettbewerbsverbot den Verpflichteten nicht übermäßig beschränken, insbesondere darf die Beschränkung über die schutzwürdigen Interessen des durch das vertragliche Verbot Begünstigten und Berechtigten nicht hinausgehen.

    Seine Stellung ist nicht vergleichbar mit der eines Verpächters, der ein zeitlich befristetes und örtlich begrenztes schutzwürdiges Interesse daran hat, daß nach Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe "seiner", des Verpächters, Apotheke einschließlich Einrichtung und Kundenstamm der Pächter nicht durch Eröffnung einer Konkurrenzapotheke in nächster Nähe die mit dem bisherigen Betrieb geschaffenen Bindungen zu Kunden, Ärzten und sonstigen Geschäftspartnern zu seinen Gunsten und zum Nachteil des Verpächters nutzt und so den wirtschaftlichen Wert der zurückgegebenen Pachtsache entscheidend mindert (BGH NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] ; Senatsurteil NJW 1978, 2346).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1984 - U (Kart) 13/83

    Zeitliche Limitierung eines Wettbewerbsverbots; Vereinbarung eines zeitlich …

  • BGH, 19.11.1973 - II ZR 52/72

    Ergänzende Vertragsauslegung eines Gesellschaftervertrages - Unterlassen von …

  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 151/67

    Bierfahrer

  • OLG Celle, 26.04.1989 - 2 U 74/88

    Zulässigkeit von vertraglich vereinbartem Wettbewerbsverbot; Schutzwürdiges …

  • LG Konstanz, 09.07.2004 - 4 O 529/03

    Vermietung von Arztpraxisräumen: Nachwirken einer Konkurrenzschutzklausel nach …

  • OLG Stuttgart, 30.11.1984 - 2 U 228/84

    Wettbewerbswidrigkeit der Vergabe von Räumen an eine andere Tanzschule

  • BGH, 30.06.1969 - II ZR 41/68

    Schriftliche Vereinbarung über den Betrieb einer Fahrschule - Klausel über die …

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