Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1979 - VIII ZR 277/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Wertsicherungsklausel - Automatische Anpassung des Pachtzinses bei Änderung des Lebenshaltungskostenindexes - Pachtzinsforderung nach der Müllmenge , die in eine Grube eingefüllt worden sei - Anwendbarkeit von Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 589
- MDR 1980, 223
- DB 1980, 301
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
Schutz von Modeneuheiten
Auszug aus BGH, 10.10.1979 - VIII ZR 277/78
Das ergibt die Auslegung des Pachtvertrages, die der Senat selbst vornehmen konnte, weil das Berufungsgericht eine solche unterlassen hat (BGHZ 16, 4, 10 f). - BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 125/78
Abschluss eines Mietvertrages zum Betrieb einer Kegelbahn und Bowlingbahn - …
Auszug aus BGH, 10.10.1979 - VIII ZR 277/78
Die Entscheidung des Senats vom 2. Mai 1979 - VIII ZR 125/78 = WM 1979, 784 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß.
- BGH, 06.08.2025 - VIII ZR 250/23
Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines …
Insofern kommt es nicht darauf an, ob es sich dabei - wozu das Berufungsgericht keine Feststelllungen getroffen hat - um eine allgemeine Geschäftsbedingung oder um eine individuell getroffene Abrede handelt (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB), weil auch im letztgenannten Fall diese Regelung eine solche Auslegung, die der Senat selbst vornehmen kann, da das Berufungsgericht diese unterlassen hat und weitere Feststellungen dazu nicht zu erwarten sind (vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 1979 - VIII ZR 277/78, juris Rn. 13;… vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 17;… vom 14. Oktober 2020 - VIII ZR 318/19, NJW 2021, 464 Rn. 32; jeweils mwN;… Senatsbeschluss vom 21. März 2023 - VIII ZR 7/21, juris Rn. 27), nicht rechtfertigt. - OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07
Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung - …
Mit Eintritt der in der Klausel umschriebenen Voraussetzungen - eben nur des Zeitablaufs - änderte sich die Miethöhe, ohne dass es einer Aufforderung zur Zahlung der geänderten Miete bedurfte (vgl. BGH NJW 1980, 589;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 418). - OLG Hamm, 11.02.2016 - 18 U 42/15
Auslegung einer Mieterhöhungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag
Ein entsprechender Hinweis fehlt im Text des hier zugrunde liegenden Mietvertrags, so dass die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 277/78) vom 10.10.1979 aufgestellten Grundsätze greifen.
- OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag; …
Bei Eintritt der in der vorbezeichneten Klausel umschriebenen Voraussetzungen ändert sich der Mietzins, ohne dass es einer Aufforderung zur Zahlung des geänderten Mietzinses bedarf (vgl. BGH NJW 1980, 589). - OLG Rostock, 02.06.2006 - 3 U 113/05
Prüfungskompetenz der Zivilgerichte hinsichtlich einer Preisgleitklausel in einem …
Somit bedarf es zur Anpassung der Miete keiner Erklärung des Vermieters (BGH NJW 1980, 589; OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001 - Az: 2 U 236/00 [zitiert nach juris]). - LG Karlsruhe, 22.05.2009 - 6 O 240/08
Gewerbemietvertrag: Auslegung einer Wertsicherungsklausel; Verzicht bzw. …
Bei Eintritt der in der vorbezeichneten Klausel umschriebenen Voraussetzungen ändert sich der Mietzins, ohne dass es einer Aufforderung zur Zahlung des geänderten Mietzinses bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1979, VIII ZR 277/78, in NJW 1980, 589). - OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 10 U 80/06
Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses mit Verlängerungsklausel
Aufgrund der in der Gleitklausel vorgesehenen automatischen Erhöhung der Miete (BGH, WuM 1981, 66; Senat, DWW 1993, 199) war die Beklagte verpflichtet, die erhöhte Miete zum ersten des Monats in dem die die Mietanpassung auslösende Preisindexvereinbarung eingetreten ist, zu zahlen. - KG, 12.04.2001 - 8 U 2143/99
Verwirkung von Nebenkostennachforderungen
Darüber hinaus führt die verwendete Wertsicherungsklausel dazu, dass sich der Mietzins automatisch an die Änderung des Lebenshaltungskostenindexes anpasst (vgl. BGH in WuM 1981, 66) und über diese lediglich nachträglich abgerechnet wird. - OLG Rostock, 08.04.2002 - 3 U 203/00 Somit bedarf es zur Anpassung der Miete keiner Erklärung des Vermieters (BGH NJW 1980, 589; OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001 - Az: 2 U 236/00 [zitiert nach Juris];… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 438).
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