Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1976 - VIII ZR 28/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung für frühere Verbindlichkeiten wegen Übernahme eines Handelsgeschäftes - Haftung wegen Vermögensübernahme - Unzulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz - Anforderungen an eine Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 150 (Ls.)
- MDR 1977, 222
- WM 1976, 1229
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56
Ausschluß aus einem Verband
Auszug aus BGH, 13.10.1976 - VIII ZR 28/75
Die Berufung auf das Anfechtungsgesetz stellt sich deshalb als Klageänderung dar (…so Böhle-Stamschräder, AnfG 4. Aufl. § 1 Anm. VII, 3 für das Verhältnis der §§ 134, 138 BGB zum Anfechtungsgesetz), die in der Revisionsinstanz nicht mehr zulässig ist (BGHZ 28, 131, 137). - RG, 30.11.1938 - II 39/38
1. Liegt eine Firmenfortführung im Sinne der §§ 22, 25 HGB. vor, wenn Firmen …
Auszug aus BGH, 13.10.1976 - VIII ZR 28/75
Wenn das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, daß der Firmenname der Beklagten gegenüber demjenigen der SWW eine eigenständige Unterscheidungskraft habe und nicht die Fortführung des Kerns des Firmennamens der SWW mit nach der Verkehrsauffassung unwesentlichen Zusätzen beinhalte, so ist diese tatrichterliche Feststellung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; denn die von der Beklagten zu den Worten "We." und "Senioren-Wohnheime" in ihrer Firma aufgenommenen Zusätze, die auf den Geschäftszweck der Beklagten hinweisen, können als Verdeutlichung des Unterschieds zwischen dem Unternehmen der Beklagten und demjenigen der SWW angesehen werden (vgl. RGZ 159, 211, 220).
- BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83
Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 13. Oktober 1976 - VIII ZR 28/75 = WM 1976, 1229, 1230 beiläufig einen klageweise durchsetzbaren Anspruch des Pfändungsgläubigers auf Auskunft verneint, in den nachfolgenden Entscheidungen BGHZ 68, 289, 291, 292 [BGH 04.04.1977 - VIII ZR 217/75]; vom 15. März 1978 - VIII ZR 61/77 = WM 1978, 676, 677; vom 5. Dezember 1979 a.a.O. und BGHZ 86, 23, 27 [BGH 01.12.1982 - VIII ZR 279/81] die Frage aber ausdrücklich offengelassen. - BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 217/75
Vorausetzungen der Verpflichtung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 61/77
Möglichkeit des Gläubigers einer aufgrund eines Arrests gepfändeten Forderung zur …
Der erkennende Senat hat sich mit dieser Frage in seinem Urteil vom 13. Oktober 1976 - VIII ZR 28/75 = WM 1976, 1229, 1230 nur beiläufig befaßt.
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