Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung des Konkursverwalters - Eröffnung eines Anschlusskonkurses - Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 66, 215
- NJW 1976, 1404
- MDR 1976, 839
- WM 1976, 622
- DB 1976, 1864
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1954 - IV ZR 64/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74
Daß das Berufungsgericht der Anfechtungsklage auch wegen des jungen Beteiligungsrechts an der BLV GmbH in Höhe von 11.000 DM stattgegeben hat, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; denn das Bezugsrecht für diese Beteiligung war bereits für die Gemeinschuldnerin vor der Übertragung der GmbH-Anteile auf den früheren Mitbeklagten Alois H. entstanden (BGH Urteil vom 11. November 1954 - IV ZR 64/54 = LM KO § 37 Nr. 3;… so auch Jäger, KO 8. Aufl. § 37 Anm. 9). - BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 159/70
Besondere Konkursanfechtung und Schenkungsanfechtung
Auszug aus BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74
Daß § 30 Nr. 2 KO gegenüber § 31 KO nicht lex specialis ist und eine Anfechtung nach der letztgenannten Norm nicht ausschließt, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. März 1972 - BGHZ 58, 240, 245 (am Ende) ausgesprochen. - BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71
Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung
Auszug aus BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74
Ein Dritter, der vom Gemeinschuldner etwas erworben hat, sei es durch Rechtsgeschäft, sei es im Wege der Zwangsvollstreckung, soll sich darauf verlassen können, daß er später als ein Jahr nach Konkurseröffnung der Anfechtungsklage des Konkursverwalters nicht mehr ausgesetzt werden kann (Senatsurteil vom 25. Oktober 1972 = BGHZ 59, 353, 354). - BGH, 18.02.1954 - IV ZR 126/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74
Eine unberechtigte Zeugnisverweigerung ist ein Verfahrensmangel, auf dessen Rüge eine Partei verzichten kann und den sie deshalb nicht mehr geltend machen kann, wenn sie in der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf das mangelhafte Verfahren folgt, den ihr bekannten Hangel nicht gerügt hat (§ 295 ZPO; BGH Urteil vom 18. Februar 1954 - IV ZR 126/53 = LM ZPO § 295 Nr. 9). - BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66
Stundung von Gehaltsforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderung - …
Auszug aus BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74
Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 269/66 = NJW 1967, 1055 (nur Leitsatz) ergibt sich im Gegensatz zur Meinung der Revision nichts anderes; denn dort (S. 10 dieses Urteils) wird lediglich festgestellt, daß für die Berechnung der Jahresfrist des § 61 Nr. 1 KO das Datum der Konkurseröffnung trotz eines vorausgegangenen Vergleichsverfahrens maßgeblich ist.
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren …
Die zeitliche Begrenzung der Anfechtungsfrist in § 41 KO dient zudem dem Sicherheitsbedürfnis des Rechtsverkehrs; ein Dritter, der vom Gemeinschuldner etwas erworben hat, sei es durch Rechtsgeschäft, sei es im Wege der Zwangsvollstreckung, soll sich darauf verlassen können, dass er später als ein Jahr nach Konkurseröffnung der Anfechtungsklage des Konkursverwalters nicht mehr ausgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 05.05.1976 - VIII ZR 281/74 = NJW 1976, 1404). - BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89
Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage bisher nicht entschieden (vgl. BGHZ 58, 240, 243 f.; BGH, Urt. v. 5. Mai 1976 - VIII ZR 281/74, WM 1976, 622, 623 unter II 3). - BGH, 07.12.1989 - IX ZR 228/89
Berechnung von Fristen nach Eröffnung des Konkursverfahrens nach bestätigtem …
Die dargelegte gesetzliche Regelung entspricht vielmehr der Wertung des Gesetzgebers, daß nach Ablauf bestimmter Zeiträume (vgl. §§ 30, 33; 31 Nr. 2, 32; 41 Abs. 1 KO) eine Rechtshandlung des Gemeinschuldners nicht länger wegen Gläubigerbenachteiligung angefochten werden kann; das Vertrauen der Leistungsempfänger in den Bestand der von Beginn an wirksamen Rechtshandlung des späteren Gemeinschuldners soll dann nicht mehr enttäuscht werden (vgl. BGHZ 59, 353, 354; 106, 127, 133; BGH Urteil vom 5. Mai 1976 - VIII ZR 281/74, WM 1976, 622, 623 unter I 2 a). - BGH, 28.03.1985 - IX ZR 115/84
Erfüllung einer Verbindlichkeit durch den Vergleichsschuldner
Sie beginnt im Falle des Anschlußkonkurses nach vorausgegangenem Vergleichsverfahren mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses (BGHZ 66, 215). - LG Aachen, 10.10.1995 - 41 O 26/95
Gesellschaftsrecht; Zahlungen des Geschäftsführers nach Konkursreife des …
Die zeitliche Begrenzung der Anfechtungsfrist zur Sicherung des Rechtsverkehrs ist damit ausreichend gewahrt (vgl. BGH WM 1976, 622).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".