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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1964 - VIII ZR 298/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3691
BGH, 21.09.1964 - VIII ZR 298/62 (https://dejure.org/1964,3691)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1964 - VIII ZR 298/62 (https://dejure.org/1964,3691)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1964 - VIII ZR 298/62 (https://dejure.org/1964,3691)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1961 - II ZR 294/59

    Fortführung des Handelsgeschäfts durch einen Vergleichsverwalter

    Auszug aus BGH, 21.09.1964 - VIII ZR 298/62
    Denn die Mitlieferung von Winterweizen anstatt von Sommerweisen zur Aussaat oder eines Gemisches von Sommer- und Winterweizen ist als Lieferung einer anderen Warengattung statt der vereinbarten Gattung anzusehen und nicht nur, wie die Revision unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 - Betrieb 1961, 671 - meint, als die Lieferung einer anderen Art derselben Gattung.
  • BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 52/60

    Buchenparkett - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf: Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 21.09.1964 - VIII ZR 298/62
    Denn die Mitlieferung von Winterweizen anstatt von Sommerweisen zur Aussaat oder eines Gemisches von Sommer- und Winterweizen ist als Lieferung einer anderen Warengattung statt der vereinbarten Gattung anzusehen und nicht nur, wie die Revision unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 - Betrieb 1961, 671 - meint, als die Lieferung einer anderen Art derselben Gattung.
  • BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 126/65

    Sommerweizen - Winterweizen - Gattungskauf, §§ 480, 477 BGB <Fassung bis …

    Dem hat sich der Senat in seinem Urteil vom 21. September 1964 - VIII ZR 298/62 - angeschlossen, in dem es, so wie hier, um die Lieferung von Winter- statt Sommerweizen ging.
  • BGH, 08.03.1967 - VIII ZR 4/65

    Sorgfaltsgrundsätze bei der Fassadensanierung - Anspruch wegen positiver …

    Die Verjährungsvorschrift des § 477 BGB gilt nicht für einen Schadensersatzanspruch, der daraus hergeleitet ist, daß eine andere als die geschuldete Sache geleistet ist (Urteile des erkennenden Senats vom 21. September 1964 - VIII ZR 298/62 - und vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 - LM BGB § 477 Nr. 5).
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